vom
16. bis zum
18. Jahrh.
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als eine neue Anregung gegeben wurde durch die Verbreitung der
grossen politischen Lehre, dass die Person zu vertreten seifßß)
welche am Ende gänzlich den Sieg davontragen muss, und deren
Keime man bis zum Ende des 17. Jahrhunderts verfolgen kann,
wo der wahre Begriii"persönlicher Unabhängigkeit Wurzel zu fassen
und zu blühen begannßM) Endlich war es dem 18. Jahrhundert
vorbehalten, das erste Beispiel zu geben, dass man das Volk auf-
forderte, über jene feierlichen Religionsfragen, wobei es bisher nie
gefragt werden war, zu Gericht zu sitzen, während es jetzt frei-
lich allgemein zugegeben wird, dass seiner wachsenden Einsicht
dieser und alle andern Gegenstände schliesslich anheimgegeben
werden müssenß")
Georg III., immer consequent und immer im Unrecht, widersetzte sich aufs
Kräftigste der Ausdehnung der Volksrechte. 1771 schrieb er an Lord North: "Es ist_
höchst nothwendig, dass dieses sonderbare und ungesetzliche Verfahren, Debatten in
den Zeitungen zu veröffentlichen, abgestellt werde. Aber ist nicht das Oberhaus die
beste Behörde, wo man diese Bösewichter aburtheilen könnte; es kann ja Geldstrafen
und Gefängniss zuerkennen und hat breite Schultern, um das Gchässige einer so nütz-
lichen Maassregel zu tragen." App. to Mahon V, p. XLVIII, und eine Anmerkung
zu Walpolds Georg III, IV, 280, wo die Worte „in den Zeitungen" weggelassen
sind; aber ich gebe den Brief, wie er bei Lord Mahon gedruckt ist. Im Uebrigen
sind beide gleich, so dass wir jetzt wissen, was nach Georgs III. Ansicht ein Böse-
wicht ist.
933) Lord John Russel sagt in seinem Buch über die Geschichte der Englischen
Verfassung: „Dr. Jebb, und nach ihm Gartwright, brachte die Theorie von der Ver-
tretung der Person auf." Dies scheint aber ein Irrthum zu sein, denn die Theorie
soll zuerst 1'776 von Oartwright ausgesprochen sein. Vergl. Russel, 0M. tlw conslitut.
1821, S. 240, 241 mit Life und eorresp. of Uariwrigkt 1826, I, 91, 92. Ein Brief
in dem Lzfe of Dr. Ourrie II, 307-4314 zeigt das Interesse, welches selbst nüchterne
und praktische Männer an dieser Ansicht vor dem Ende des Jahrhunderts zu fassen
begannen.
234) Hierüber habe ich eine philologische Bemerkung von einigem Interesse zu
11111011911, nämlich dass man mit Grund annehmen darf, dass das Wort „Unabhängig-
keit (independence)" in seiner modernen Bedeutung in unserer Sprache vor der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts nicht vorkommt. S. Here's Gucsses at truth, 2. series,
1848, S. 262. Eine ähnliche Veränderung, obgleich zu einer spätern Zeit, fand in
Frankreich statt. S. die Bemerkungen über das Wort ubzdividualisnze" in Tocgzaeville,
Dämocratie m Amärique IV, 156 und in dem spätem Werke von ihm Lüznoien rä-
gime, Paris 1855, 148, 149-
235) Erzbischof Whateley (Dangers to christian faith 76, '77) sagt: "Weder die
Angriffe auf unsere Religion noch die Zeugnisse zu ihrer Vertheidigung wurden in
einiger Ausdehnung in populärer Form vor nahezu dem Ende des 18. Jahrhunderts
vorgetragen. Auf beiden Seiten scheinen die Gelehrten oder die sich dafür ausgaben