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des Engl.
Geschichte
Geistes
und die Presse, sie ihm mitzutheilenßßo) Kurz zuvor entstanden
politische Zeitungenßßl) und zwischen ihnen und den beiden Par-
lamentshäusern brach ein heftiger Streit aus über das Recht, die
Debatten zu veröffentlichen, der mit der gänzlichen Niederlage der
beiden Häuser endigte, obgleich sie den Beistand der Krone hatten;
so konnte jetzt zum ersten Male das Volk die Verhandlungen der
Volksvertreter studiren und. sich mit den öffentlichen Angelegen-
heiten bekannt machenß") Kaum war dieser Triumph erreicht,
aussprechen konnte, können mit Gewissheit nicht höher hinauf, als zum Jahre 1769
verfolgt werden, aber sie kamen jetzt (im Jahr 1770) täglich vor." Cookds Hist. qf
party III, 187. Siehe auch Helium, Uaust. bist. II, 420.
930) Die interessantesten Processe wurden zuerst gegen das Ende der Regierung
Ge0rg's II. in den Zeitungen erwähnt. Üanzpbelfs Ghana. V, 52, VI, 54.
93') 1696 gab es nur wöchentliche Zeitungen und die erste tägliche Zeitung er-
schien unter der Regierung der Königin Anna. Sizmnonds, Essay an Newspapcrs in
Journ. of stai. soc. IV, 113; Hunfs Hist. of Newspapcrs I, 167, 175, II, 90 und
Nie-hol! Lit. 0mm. IV, 80. 1710 fingen sie an, statt wie bisher bloss Neuigkeiten
mitzutheilen, an der „Discussion politischer Fragen" Theil zu nehmen, Hallam, Const.
bist. II, 443; und dieser Veränderung war vor wenigen Jahren die Einführung billiger
politischer Flugschriften vorausgegangen; siehe eine merkwürdige Stelle in Wilamfs
Lzfe of De Foe I1, 29; es zeigte sich deutlich, dass eine grosse Bewegung hinsicht-
lich der Verbreitung solcher Untersuchungen bevorstand. Und zwanzig Jahre nach dem
Tode der Anna war die Revolution vollzogen; zum ersten Male in der Weltgeschichte
wurde die Presse zum Ausdruck der öffentlichen Meinung gemacht. Die früheste
Nachricht von dieser neuen Macht, die ich in den Parlamentsdebatten finde, ist eine
Rede von Danvers, gehalten im Jahr 1738. Sie verdient angeführt zu werden, weil
sie Epoche macht und weil sie für die lästige Klasse von Menschen, der er ange-
hörte, bezeichnend ist. „Aber ich glaube," sagt der grosse Gesetzgeber, -„aber ich glaube,
das Volk von Grossbritannien steht unter der Regierung einer Macht, von der man nie zu-
vor gehört hat, dass sie zu irgend einem Zeitalter oder in irgend einem Lande bis jetzt
eine oberste Autorität gebildet habe. Diese Macht, Sir, besteht nicht in dem absoluten
Willen des Fürsten, in der Leitung des Parlaments, in der Stärke der Armee, in
dem Einfluss des Klerus; sie ist auch keine Unterrocksherrschaft, Herr Sprecher, nein,
Sir, sie ist das Regiment der Presse. Das Gewäsch, womit unsere wöchentlichen
Zeitungen angefüllt sind, wird mit mehr Ehrfurcht aufgenommen als Parlamentsacten,
und die Ansichten eines solchen Federfuchsers haben mehr Gewicht bei der Masse,
als die des besten Politikers im Königreich." Perl. Mst. X, 448. '
932) Dieser grosse Zwist kam 1771 bis 72 zum Abschluss, wo nach Lord Camp-
bell's Ausdruck "das Recht, die Parlamentsdebatten zu verödentlichen," im Wesent-
lichen festgestellt wurde. Oahyabelfs Ghana. V, 511, VI, 90. Weiteres über diesen
wichtigen Sieg in Uookehs IIist. qf pariy III, 179-184; Almmfs Oorresp. of Wilkes
1805, V, 63; Slcphcrfs Mem. of Taokc I, 329_35l; Malum, HistÄ 0f Engl. V, 290,
und über die Verbindung desselben mit Junimf Letters siehe Forstefs Lzfe qf Gold-
smitlz I1, 183, 184.