Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 1)

vom 
211111 
bis 
Jahrh. 
361 
lich gegen einen Stand, den in der alten Zeit selbst die stolzeste 
und ausschliesslichste Versammlung mit Freuden zugelassen haben 
würde. 1") Im Oberhause behaupteten die Bischöfe noch ihre 
Sitze, aber die Unsicherheit derselben wird allgemein empfunden, 
und der Fortschritt der öffentlichen Meinung deutet fortdauernd auf 
eine Zeit, die jetzt nicht weit mehr entfernt sein kann, wo die 
Peers das Beispiel der Gemeinen nachahmen, und die Gesetzgebung 
bewegen werden, das Oberhaus von seinen geistlichen Mitgliedern 
zu befreien, da dieselben durch ihre Gewohnheiten, ihren Geschmack 
und das Herkommen ihres Standes offenbar für die profanen Er- 
fordernisse des politischen Lebens nicht geeignet sindJ-W) 
Während das Gebäude des Aberglaubens so vor innerem Ver- 
fall wankend geworden war, und während die geistliche Macht, 
die früher eine so grosse Rolle gespielt, allmählig vor der fort- 
schreitenden Wissenschaft zurücktrat, ereignete sich plötzlich etwas, 
was man zwar als natürlich erwarten konnte, was aber dennoch 
selbst die überraschte, die es am meisten anging. Ich meine die 
grosse religiöse Revolution, die eine passende Ergänzung zu der 
politischen Revolution war, der sie folgte. Die Dissenter, gestärkt 
durch die Vertreibung Jacob's, hatten keineswegs die grausamen 
Strafen Vergessen, welche sie von der Staatskirche in den Tagen 
ihrer Macht beständig erduldet, und sie fühlten, dass jetzt der 
Augenblick gekommen sei, wo sie ihr kühner, als sie es bisher 
gewagt, die Stirn bieten konntenß") Ausserdem hatten sie neuer- 
'39) Wegen verschiedener Berichte und natürlich verschiedener Ansichten über 
diese sehliessliche Vertreibung des Klerus aus dem Unterhause siehe Pcllezlfs Lzfe qf 
Sidmouilz I, 419, 420; Stephans, Mem. af Tooke I1, 247-60; Hollanefs Mem. of tko 
wluy party I, 178-80; Cavnpbelfs Olume. VII, 148; Twiss, Life of Eldon l, "263; 
Adohßlzius, Hist. of George III, VII, 487. 
'90) Dass die Verbannung des Klerus aus dem Unterhause das natürliche Vorspiel 
zur Verbannung der Bischöfe aus dem Oberhause sei, wurde damals und mit Bedauern 
von einem sehr scharfen Beobachter zu verstehen gegeben. Bei der Erörterung "über 
den Gesetzesvorschlag, Personen, die geistlich ordinirt wären, den Sitz im Unterhause 
zu verbieten, erwähnte Lord Thurlow das Verhältniss der Bischöfe zu ihrem Grund- 
besitz in unserer Zeit und sagte, wenn die Bill dem niedern Klerus das Recht ent- 
zöge, gewählt zu werden, so möge sie auch so weit gehen, das Recht der hochwürdigen 
Bank auf ihre Sitze im andern Hause anzutasten, obgleich er wisse, dass die Ansicht 
ausgesprochen worden sei, die hochwürdigen Prälaten sässen für ihre Baronicn als 
weltliche Peers im Oberhause." Perl. bist. XXXV, 1542. 
49') Man kann, die ganze Ausdehnung der Verfolgung, welche die Dissenter im 
17. Jahrhundert von der Staatskirche erlitten, jetzt nicht mehr erfahren; aber Jcrem. 
White soll eine Liste von 60,000 ihrer Opfer zwischen 1660 und 1688 gehabt haben,
	        
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