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des
Geschichte
Engl.
Geistes
gemacht worden ist; '84) und seit dem Anfange des 18. Jahrhun-
derts ist kein Fall vorgekommen, dass einer eine diplomatische
Stelle bekommen oder irgend ein wichtiges Staatsamt bekleidet
hättet") Und dieses zunehmende Uebergewicht de1' Laien hat
sich nicht auf die ausübende Gewalt beschränkt. Im Gegentheil,
wir finden in beiden Parlamentshäusern dasselbe Princip in Wirk-
samkeit. In den frühesten barbarischen Perioden unsrer Geschichte
bestand das Oberhaus zur Hälfte aus weltlichen, zur Hälfte aus
geistlichen Lordsßßß) Im Anfange des 18. Jahrhunderts waren
die geistlichen Lords zu einem Achtel eingeschrumpftß") und in
der Mitte des 19. Jahrhunderts sind sie noch weiter vermindert
worden, nämlich auf ein Vierzehntelß") und geben so ein auf-
fallendes Beispiel, welches die Verminderung der geistlichen Ge-
walt, wie sie die moderne Oivilisation so wesentlich erfordert, in
Zahlen darstellt. Gerade so sind mehr als fünfzig Jahre verflossen,
seit kein Geistlicher mehr Abgeordneter des Volks hat werden
können. Im Jahre 1801 schloss das Unterhaus seine Thüren förm-
Gloucester unter der Regierung Heinrichs VI. und später." Werner's Geschichte von
England IV, 132. Ueber ihren ungeheuren Reichthum siehe Eeclestonäv English anti-
gnitiäs 146: „Im Anfang des 14. Jahrhunderts hat man berechnet, dass nahezu die
Hälfte des Grund und Bodens im ganzen Königreich in den Händen des Klerus war."
'34) 1625 wurde Williams, Bischof von Lincoln, aus seinem Amte als Lord Siegel-
bewahrer entlassen und Lord Campbell bemerkt Live: cf tlw Oltancellors II, 492: „Dies
ist das letzte Mal, dass ein Geistlicher das grosse Siegel von England gehabt, und
ungeachtet der Bewunderung, die bei gewissen Leuten vor mittelalterlichen Gebräuchen
herrscht, verrnuthe ich, der Versuch wird nicht leicht wiederholt werden."
485) Monk (Lifc of Bentley I, 222) sagt, das Dr. John Robinson, Bischof von
Bristol, "Lord Siegelbewahrer und Bevollmächtigter bei dem Vertrage von Utrecht war
und der letzte Geistliche in England gewesen sei, der irgend ein hohes Staatsamt be-
kleidet hätte." Ein hoehkirchlicher Schriftsteller aus dem Jahr 1712 beklagt sich
über die Anstrengungen, die man mache, um „die Geistlichen aus ihren einllnssreichen
Staatsämtern zu verdrängen." Somers" Tracts XIII, 211.
485) In und unter der Regierung Heim-ich's III. „war die Zahl der Erzbischöfe,
Bischöfe, Aebte, Priors und anderer Geistlichen gewöhnlich eben so gross und oft grösser
als die Zahl der weltlichen Lords und Barone." Parrgfs Parliaments anal counsels qf
England, London-1839, p. XVIL Davon giebt Parry mehrere Beispiele; das Merk-
würdigste ist, dass im 49. Jahre Heinrich's III. 120 Priilaten und nur 23 weltliche
Lords einberufen waren. Dies war freilich ein extremer Fall.
487) Siehe eine Aufzählung der Lords, die 1713 sassen, in Malwrfs Hist. ofEng-
land I, 43-45; daraus geht hervor, dass es im Ganzen 207 und davon 26 Geistliche
waren; dies schliesst die Katholiken mit ein.
m) Nach den Berichten in Dod für 1854 finde ich, dass das Oberhaus 436 Mit-
glieder enthält, von welchen 30 zur Bischofsbank gehören.