VOHI
16. bis zum
Jahrh.
341
cherlei Umstände, welche in dieser vorläufigen Skizze nicht erwähnt
werden können, die aber alle den Stempel der Auflehnung gegen
die alte Autorität trugen. In einem folgenden Bande wird dies
noch deutlicher gemacht werden, die Falle von Einzelheiten, die
ich dort beizubringen Gelegenheit haben werde, würden sich aber
für diese Einleitung nicht eignen. Es ist jedoch genug angeführt
worden, um den allgemeinen Gang des Englischen Geistes anzudeu-
ten und dem Leser einen Leitfaden zum Verständniss noch ver-
wickelterer Ereignisse zu geben, die im Fortgange des 17. Jahr-
hunderts auf uns einzudringen begannen.
Einige Jahre vor KarPs II. Tode machte die Geistlichkeit eine
grosse Anstrengung, ihre frühere Macht Wieder zu erlangen. Sie
brachte die Lehre vom passiven Gehorsam und vom Recht von
Gottes Gnaden Wieder auf, die offenbar der Zunahme des Aber-
glaubens günstig sindJ") Der Englische Geist war jedoch jetzt
hinlänglich vorgeschritten, um jene Dogmen zurückzuweisen; und
so verstärkte dieser Versuch nur den Gegensatz zwischen den Inter-
essen des Volks im Ganzen und des Klerus als eines Standes.
Kaum war dieser Anschlag zurückgewiesen, als der plötzliche Tod
KarPs II. einen Fürsten auf den Thron brachte, dessen ernstlicher
er seinen Stoff angeordnet hat, und für die edle Freiheitsliebe, die sein ganzes Werk
beseelt, auszudrücken. Dies sind Eigenschaften, welche die Anfechtungen seiner un-
bedeutenden Verkleinerer lange überleben werden, Menschen, die hinsichtlich des
Wissens und Geistes unwürdig sind seine Schuhriemen aufzulösen.
496) Hallamäs Oonst. hist. II, 142, 143, 153-56, woraus erhellt, dass diese
Bewegung etwa 1681 begann. Der Klerus als Stand ist natürlich dieser Lehre ge-
neigt; und folgende Stelle, erst vor 12 Jahren gedruckt, wird dem Leser eine Probe
von den Gesinnungen geben, die einige darunter hegen. Der hochwürdige Herr Sewell
(Christ. polit, Lond. 1857, 157) sagt: „Der regierende Monarch sei ein Wesen mit
souveräner physischer Macht durch die Hand und Zulassung der Vorsehung ausge-
rüstet und sei als solcher Herr über unser Gesetz, dem jeder Unterizhan seinen Willen
Opfern und seine Handlungen unterwerfen müsse... Der wenn er irrt, als Mensch,
nicht als König irrt und nicht den Menschen, sondern nur Gott verantwortlich ist."
Und S. lll werden wir darüber belehrt, dass die Kirche "übereinstimmend und ohne
Anstand die Pflicht des passiven Gehorsams verkündigt habe." Siehe auch über
die Vertheidigung dieses sklavischen Grundsatzes durch die Kirche Wordsworth, Eccl.
biogr. IV, 668; Dofe Of Km, öy ad layman II, 523; Latkburyäs Hist. of oonvocation
228; Laghlnmfs Nonjurors 50, 135, 197 und einen Brief von Nelson, Verf. der Fests
lmd festimls in Nickel! Lit. zmee. IV, 216. Mit vollkommenem Recht sagte daher
Fox im Unterhause, "wenn Einer ein guter Kirchendiener wäre, möge er ein schlechter
Bürger werden." 11m. km. XXIX, 1311.