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bis zum
Jahrh.
331
dass unter dieser Regierung KarPs II. mehr Schritte in der wahren
Richtung gethan wurden, als in irgend einer Periode von gleicher
Dauer in den zwölf Jahrhunderten, seitdem wir den Boden von
Brittannien bewohnen. Durch die blosse Gewalt der geistigen Be-
wegung, welche unbewusst von der Krone unterstützt wurde, Voll-
zogen sich in wenigen Jahren Reformen, welche der Gesellschaft
ein ganz andres Ansehn gabenß G) Die beiden grossen Hindernisse,
die das Volk "so lange beschwert hatten, bestanden in der geist-
liehen und territorialen Tyrannei, der Tyrannei der Kirche und der
Tyrannei der Adligen. Jetzt wurde der Versuch gemacht, diesen
Uebeln zu steuern, nicht durch Ausflüchte", sondern durch Schläge
gegen die Macht der Klassen, die sich schädlich machten. Denn
jetzt wurde ein Gesetz in die Sammlung der Parlamentsacten auf-
genommen, wodurch die berüchtigte Vollmacht zurückgezogen wurde,
welche die Bischöfe oder ihre Vertreter autorisirte, Menschen zu
verbrennen, die sich zu einem Glauben bekannten, der von dem
ihrigen abwiehf") Jetzt wurde der Geistlichkeit das Vorrecht ge-
nommen, sich selbst zu besteuern; sie mussten sich der Steuerum-
lage der gewöhnlichen Gesetzgebung unterwerfenßs) Jetzt wurde
Stadt und Land in Schrecken, Furcht und Bestürzung geriethen, wie ich es nicht
wieder zu erleben hoffe; Alles iioh, Niemand wusste warum und wohin."
96) Die wichtigsten unter diesen Reformen wurden wie gewöhnlich gegen den
Wunsch der herrschenden Klassen durchgesetzt. Karl II. und Jacob II. sagten oft
von der Habeas Corpus-Acte, "dass keine Regierung mit einem solchen Gesetze be-
stehen könne." Dalrymphfs Memoirs II, 104. Lord-Keeper Guilford war sogar gegen
die Abschaffung der Militärlehen. "Er hielt, sagt sein Bruder, die Abschaffung der
Lehen für eine unheilbare Wunde der Englischen Freiheit." Liws of tha Narths
11, S2. Das sind die Leute, von denen grosse Nationen regiert werden! Eine Stelle
in dem Lzfe of James, by hinzsclf, ed. Clarkc II, 621, bestätigt Dalrympltfs Aussage
so weit sie Jacob betrifft. Verä" einen Brief von Ludwig XIV. in der Barillon cor-
respondence. Appemlix to F05 James II, p. CXXIV.
97) Blech-atme, Omrzmeaztaries IV, 48; Umnpbelläs Ohanvellors III, 431. Diese Ab-
schaffung der Erlnubniss: De haerctico oombm-endo geschah 1677. Palmer {Trcatiso
1m lke clmrch) erwähnt sie I, 500, eben so Coleridge, Esel. bist. VIII, 478.
98) Dies war 1664. Colliefs Eccl. bist. VIII, 463-466. Collier, dem die Aende-
rnng offenbar nicht gefällt, sagt: "Das Zugeständniss also, von dem weltlichen Unter-
hause besteuert zu werden, macht die Geistlichkeit von einem fremden Körper ab-
hängig, nimmt ihr das Recht, über ihr eigenes Geld zu verfügen und giebt ihre
Güter gewissermaassen der Willkür preis." Ueber den Schaden, den dies der Kirche
zugefügt, s. Laihburfs Hist. of convocaiiaaz 259, 260. Und Coleriflgc (Limwrfl W-
mains lV, 152, 153) nennt dies eine der drei grossen Unglüeksperioden der gegen-
wärtigen Kirche." Die Richtung der Zeit war jedoch so entschieden, dass diese wich-