Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 1)

VOHI 
bis zum 
Jahrh. 
331 
dass unter dieser Regierung KarPs II. mehr Schritte in der wahren 
Richtung gethan wurden, als in irgend einer Periode von gleicher 
Dauer in den zwölf Jahrhunderten, seitdem wir den Boden von 
Brittannien bewohnen. Durch die blosse Gewalt der geistigen Be- 
wegung, welche unbewusst von der Krone unterstützt wurde, Voll- 
zogen sich in wenigen Jahren Reformen, welche der Gesellschaft 
ein ganz andres Ansehn gabenß G) Die beiden grossen Hindernisse, 
die das Volk "so lange beschwert hatten, bestanden in der geist- 
liehen und territorialen Tyrannei, der Tyrannei der Kirche und der 
Tyrannei der Adligen. Jetzt wurde der Versuch gemacht, diesen 
Uebeln zu steuern, nicht durch Ausflüchte", sondern durch Schläge 
gegen die Macht der Klassen, die sich schädlich machten. Denn 
jetzt wurde ein Gesetz in die Sammlung der Parlamentsacten auf- 
genommen, wodurch die berüchtigte Vollmacht zurückgezogen wurde, 
welche die Bischöfe oder ihre Vertreter autorisirte, Menschen zu 
verbrennen, die sich zu einem Glauben bekannten, der von dem 
ihrigen abwiehf") Jetzt wurde der Geistlichkeit das Vorrecht ge- 
nommen, sich selbst zu besteuern; sie mussten sich der Steuerum- 
lage der gewöhnlichen Gesetzgebung unterwerfenßs) Jetzt wurde 
 
Stadt und Land in Schrecken, Furcht und Bestürzung geriethen, wie ich es nicht 
wieder zu erleben hoffe; Alles iioh, Niemand wusste warum und wohin." 
96) Die wichtigsten unter diesen Reformen wurden wie gewöhnlich gegen den 
Wunsch der herrschenden Klassen durchgesetzt. Karl II. und Jacob II. sagten oft 
von der Habeas Corpus-Acte, "dass keine Regierung mit einem solchen Gesetze be- 
stehen könne." Dalrymphfs Memoirs II, 104. Lord-Keeper Guilford war sogar gegen 
die Abschaffung der Militärlehen. "Er hielt, sagt sein Bruder, die Abschaffung der 
Lehen für eine unheilbare Wunde der Englischen Freiheit." Liws of tha Narths 
11, S2. Das sind die Leute, von denen grosse Nationen regiert werden! Eine Stelle 
in dem Lzfe of James, by hinzsclf, ed. Clarkc II, 621, bestätigt Dalrympltfs Aussage 
so weit sie Jacob betrifft. Verä" einen Brief von Ludwig XIV. in der Barillon cor- 
respondence. Appemlix to F05 James II, p. CXXIV. 
97) Blech-atme, Omrzmeaztaries IV, 48; Umnpbelläs Ohanvellors III, 431. Diese Ab- 
schaffung der Erlnubniss: De haerctico oombm-endo geschah 1677. Palmer {Trcatiso 
1m lke clmrch) erwähnt sie I, 500, eben so Coleridge, Esel. bist. VIII, 478. 
98) Dies war 1664. Colliefs Eccl. bist. VIII, 463-466. Collier, dem die Aende- 
rnng offenbar nicht gefällt, sagt: "Das Zugeständniss also, von dem weltlichen Unter- 
hause besteuert zu werden, macht die Geistlichkeit von einem fremden Körper ab- 
hängig, nimmt ihr das Recht, über ihr eigenes Geld zu verfügen und giebt ihre 
Güter gewissermaassen der Willkür preis."  Ueber den Schaden, den dies der Kirche 
zugefügt, s. Laihburfs Hist. of convocaiiaaz 259, 260. Und Coleriflgc (Limwrfl W- 
mains lV, 152, 153) nennt dies eine der drei grossen Unglüeksperioden der gegen- 
wärtigen Kirche." Die Richtung der Zeit war jedoch so entschieden, dass diese wich-
	        
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