Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 1)

VOITI. 
16. bis zum 
J ahrh. 
321 
bei den Adeligen und persönlichen Freunden des Königs. Zwar 
nahm er in dieser Region eine widerwärtige und ausgeartete Form 
an, aber die Bewegung muss eine ungewöhnliche Kraft gehabt 
haben, welche auf einer so frühen Stufe selbst in die Verborgenheit 
des Palastes eindringen und die Gemüther der Höilinge in Aufregung 
setzen konnte, eines lässigen und schwachen Geschlechts, das wegen 
der Frivolität seiner Sitten in gewöhnlichen Zeiten zum Aberglau- 
ben geneigt und Alles zu glauben bereit ist, was die Weisheit ihrer 
Vorfahren ihnen vermacht hat. 
Diese Richtung zeigte sich jetzt in Allem. Alles deutete auf 
die Ausbreitung des Entschlusses, alte Begriffe neuer Untersuchung 
zu unterwerfen. In demselben Augenblick, wo Boyle seine Arbeiten 
verfolgte, gründete Karl II. die Königliche Gesellschaft mit dem 
eingestandenen Zweck, durch directe Experimente die Wissenschaft 
zu vermehrenßß) und es ist wohl zu beachten, dass die Statuten, 
welche jetzt zum erstenmale dieser berühmten Anstalt verliehen 
wurden, erklärten, ihr Charakter sei die Ausdehnung des natürlichen 
Wissens im Gegensatz zu dem übernatürlichenßö) 
Man kann sich leicht vorstellen, mit welchem Schrecken und 
Widerwillen dies Alles von den übermässigen Bewundrern des 
Alterthums angesehen wurde. Verloren in der Verehrung früherer 
Zeitalter wissen sie weder die Gegenwart zu achten, noch auf die 
75) Thomson (Hist. of tlw royal society 6) sagt: "Nach dem Wesen und der Ver- 
fassung der königlichen Gesellschaft waren die Gegenstände ihrer Aufmerksamkeit uoth- 
wendig unbegrenzt. Die physischen Wissenschaften jedoch oder diejenigen, welche 
durch das Experiment gefördert werden, waren erklärterxnaassen ihr Gegenstand und 
das Experiment war die Methode, welche sie zur Erreichung ihres Zwecks verfolgen 
wollte. Als die Gesellschaft zuerst gebildet wurde, waren Experimente so ungewöhn- 
lich, dass es schwierig war, in London die nöthigen Arbeiter dazu zu finden. Eine 
merkwürdige Stelle darüber in Walti's Hist. of the royal society 1848, II, 88. 
76) Dr. Paris (Lifo of Sir H. Davy II, 178) sagt: „Die Statuten der königlichen 
Gesellschaft besagen, dass sie zur Beförderung des natürlichen Wissens gestiftet sei. 
Dieses Beiwort "natürlich" sollte ursprünglich eine Bedeutung ausdrücken, die, glaube 
ich, wenig Leute gewahr wurden. Zur Zeit der Gründung der Gesellschaft Wurden 
die Künste der Hexerei und Wahrsagerei in grosser Ausdehnung begünstigt und das 
 "natürlich" wurde daher als Gegensatz gegen das Üebernatürliche hineingesetzt." 
 Statuten, die Karl II. verlieh, sind in Welefs Hist. of tlae royul society lI, 481 
'-52l abgedruckt. Evelyn (Diavfy, 13. Aug. 1652, II, 195) erwähnt, der Zweck der 
königlichen Gesellschaft sei „natürliches Wissen." Siehe auch Aubregfs Leiters und 
Lives II, 358; Pultenegfs Hist. of Botany II, 97, 98, und. über den Unterschied 
Zwischen natürlich und übernatürlich, der auf diese Weise im Volksgeiste gebildet 
wurde, vergl. Boylehs Werks II, 455, IV, 288, 359. 
Buckle, Gesch. d. Civillsatioxi. l. 21
	        
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