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Geschichte
Engl.
des
Geistes
und Baco's Zeit lebte, fand sich genöthigt, viel freiere Gesichts-
punkte zu wählen. Seine Vertheidig-ung stützt sich weder auf die
Ueberlieferung, noch auf die Oommentatoren, noch auf die Offen-
barung, sondern er begnügt sich damit, dass die Forderungen der
Gegner durch ihre Anwendbarkeit auf die grossen Bedürfnisse der
Gesellschaft und durch die Leichtigkeit, womit sie sich den allge-
meinen Zwecken des gemeinen Lebens anschliessen, entschieden
werden sollenßß)
Es gehört nur wenig Scharfsinn dazu, den bedeutenden Unter-
schied in der Entwickelung, den diese beiden grossen Werke dar-
stellen, einzusehen. So lange eine theologische Meinung nach der
alten dogmatischen Methode vertheidigt wurde, War es unmöglich,
sie anzugreifen, ohne sich der Anklage auf Ketzerei auszusetzen.
Aber seitdem sie vornehmlich durch menschliche Gründe vertheidigt
wurde, war ihre Haltbarkeit ernstlich geschwächt. Denn so wurde
das Element der Ungewissheit aufgenommen. Man konnte nun
sagen, die Gründe einer Secte wären so gut als die einer andern,
in illis, {d mmc elamnatur in 1200119? Quodque in illis erat catholiovzan, 5d mmc mutatis
tantum homimun volzmtatibus repenie factum est schismaticmn? Aut quad olzim erat
vemmz, mmc siatim, quia istis non placei, am"! falsum?" Sein Werk ist voll von
dieser beredten, aber für die Ohren unserer Zeit leeren Deklamation.
43) Dieser freie Gesichtspunkt liegt der ganzen Schrift Eocl. polity zum Grunde;
ich will nur einige Stellen ausziehen: "Es ist wahr, je älter die Ceremonieen einer
Religion sind, desto besser sind sie. Dies ist jedoch nicht durchgängig und ohne
Ausnahme wahr, sondern nur so weit, als die verschiedenen Zeiten sich in den Ver-
hältnissen gleichen, um derentwillen diese Gebräuche, Anordnungen und Ceremonieen
zuerst eingerichtet wurden." I, 36. „Wir nennen vollkommen, was für den Zweck,
zu dem es eingerichtet wurde, nichts weiter bedarf." I, 191. „Denn wenn etwas
nicht mehr dazu zu brauchen ist, wozu es entstand, so wird es natürlich überiiüssig,
es noch beizubehalten." Selbst über die Gesetze Gottes fügt er kühn hinzu: "Trotz
der Autorität des Schöpfers selbst macht die Veränderlichkeit des Zwecks, zu dem
sie gegeben wurden, sie ebenfalls veränderlich." I, 236. „Und desswegen können Ge-
setze, wenn auch von Gott selbst verordnet, und wenn selbst ihr Zweck noch fort-
besteht, dennoch aufhören diesen Zweck zu erreichen wegen der Veränderung der.
Menschen und der Zeiten." I, 338. Seite 240: „Ieh sehliesse daher, dass weder der
Umstand, dass Gott der Urheber dieser Gesetze des Kirchenregiments ist, noch der,
dass er sie in der Schrift niedergelegt hat, ein hinlänglicher Grund dafür ist, dass
alle Kirchen zu allen Zeiten gehalten sein sollten, sie unverändert beizubehalten."
Siehe auch III, 169 „über das, was die Nothwendigkeit erfordert; " vergl. 182, 183
und I, 323, II, 273, 424. Keine Spur von solchen Gründen findet sich bei Jewel,
der im Gegentheil in seiner Apologie 114 sagt: "Gerte in religionem Dei nilzil yraviua
dici potest, quam si ea aocusetur novilatis. Ut enim in Deo zßso, im m qius oultu
nihil oportet esse novum."