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Grailich.
in 4) sind jetzt leicht zu bestimmen; einmal muss sie grüsser als
Null sein, folglich ist die Einheit die untere Grenzc uml
l 11 12
v 1- : m
wo 1' die halbe Schwingungsdauer der resultirendenl Welle ist; dan;
aber braucht sie der grossen Periode halber nicht weiter betrachtet
zu werden, als bis sie gleich l, 4-1, geworden, und es ist dadurch
ihr oberer Grenzwerth bestimmt.
so wird sie aus
rückwärts uml
Da die grosse Periode eine Cosinus-Function ist,
zwei Hälften bestehen, die von der Mitte aus nach
nach vorwärts symmetrisch gebaut sind, jedoch so, dass den positi-
ven Theilen auf der einen, gleichgestaltete negative Theile auf der
anderen Seite entsprechen. Wenn daller das Auge im Standc wäre, so
weit aus einander liegende Stücke an cinauder zu knüpfen, so künnte
man sagen, dass die zweite Hälfte die halben Wellenausschläge der
ersfen ergänzt, und zwar in derselben abwärtssteigenden Ordnung,
wie sic in der ersten Ilälfte aufsteigexl. Ein Blick auf dic Tafeln, die
am Schlusse dieses Aufsatzes heigegeben wurden, macht dieses Ver-
hältniss anschaulich.
Da m und n ganze oder halbe Zahlen sind, wenn die Grüsse der
Ausschläge 1) und 2) blos von dem Fortschritt der Bewegung, wie
er durch repräsentirt wird, abhängig sein soll, so wird die
Summe
7h -I- la
cntweder eine gerade Zahl sein müssen, oder es wird au der Grenze
der beiden Hälften der grossen Periode eine Unterhrechung in der
Gleichfdrmigkeit der Wellenlängen eintreten, indem für
Ä14-Ä2
294-1
in der Mittezder Periode
wird. Da die dadurch entstehende Welle genau halb so lang ist als
(lie übrigen, also für jcde mügliche Schsvingungsweise durch ihre
Kürze ausserhalb der Grenzen der Wahrnehmharkeit freten dürfte,
und zudem, wie gezeigt werden wird, von so geringer Amplitude ist,
dass sie selbst dadurch neben den übrigen Undulationerl verschwin-
den müsste, so kann dies den Charakter des farbigen Strahles nicht
ändern; ausserdem aber steht es immcr frei, anstatt zweiel" Wellenl,