Tafel
Die rechte Seiten-Wand zu dem Dachzimmer Tafel 26.
Bei den Seiten-Wänden kommt vor allem der Fall des Bühnen-Bodens in Betracht. Durchschnittlich
beträgt der Fall einer Bühne circa 2 bis 2,5 Centimeter auf 1 Meter. Die Seiten-Wand ist hier 4 Meter lang,
der Fall der Bühne auf 1 Meter 2,5 Centimeter macht also auf die Länge von 4 Meter 4 2,5 z 10
Gentimenter, die unten rechts an der Wand angetragen sind mit 10. Die Einteilung auf der Senkrechten a b ist
genau dieselbe wie bei der Hinterwand rechts, Tafel 26. Die Einteilung auf der Senkrechtenc d mache man nur
vom H aufwärts, da für den Theil unter H die 10 Oentimenter, was der Fall der Bühne ausmacht, mit in Betracht
kommen. Die Wand ist bei c d um 20 Gentimenter höher als bei a b, was auf den Meter 5 Gentimenter aus-
macht, mehr wie 8 höchstens T Centimeter auf einen Meter soll der Fall einer Seitenwand oben nicht ausmachen,
indem sonst die Möbel u. s. w., die in einem Zimmer stehen, einen zu grellen Gegensatz _zu den zu stark fallenden
perspektivischen Linien geben, was sehr störend und unnatürlich wirkt. Bei m ist die Höhe der Mittelthüre von
Tafel 28 angetragen, wodurch sich mit Hilfe der Hilfslinien die Höhe der Seitenthüre ergibt, die Breite der Seiten-
thüre muss so angenommen werden, dass man noch bequem durchgehen kann. Fenster beliebig, doch immer mit
den Hilfslinien laufend. Die Soffite macht man um einige Meter länger, und an der betreffenden Stelle der Wände
einen Einschnitt, wo man die Soffite hineinsenkt. Das Postament soll zeigen, dass man alles, was unter dem Aug-
punkt liegt, nur geometrisch zu zeichnen braucht, wenn man dazu gezwungen ist, doch muss man dabei die Aus-
ladungen bei der mittleren Kante 1 immer etwas verkürzter zeichnen, als wie die Ausladungen rechts und links.