Volltext: Wie erlangt man brillante Negative und schöne Abdrücke?

kann, mache von ein und derselben Landschaft (am 
besten helles Haus mit Bäumen, Himmel und Personen 
im Vordergrund) bei guter Sonnenbeleuchtung sechs Auf- 
nahmen hintereinander; bei allen sechs Aufnahmen muß 
durch den gleichen Momentverschluß gleich lang (z. B. 
11„ Sekunde) belichtet, aber iedesmal eine andere Blende 
genommen werden. Bei allen sechs Aufnahmen muß die- 
jenige Platten- oder Filmsorte angewandt werden. deren 
man sich heim späteren Arbeiten, bedienen will, da die 
verschiedenen Sorten eine verschiedene Empfindlichkeit 
besitzen. Die sechs belichteten Platten oder Filme wer- 
den mit Bleistift numeriert und in eine r Entwicklungs- 
schale gleichzeitig und gleich lang mit 
frischem Entwickler hervorgerufen. Man verwende 
hierzu jenen Entwickler, mit dem man gewöhnlich. arbei- 
ten will. Man erhält so sechs Negative, von denen eines, 
z, B. mit Blende f : 16 aufgenommen, in jeder Beziehung 
mustergültig sein wird, indem es in den höchsten Lich- 
tern gut gedeckt ist, alle Details in den Schatten wieder- 
gibt und doch frei von Schleier ist; man nennt ein solches 
Negativ ein brillantes Negativ. Die zwei. nächsten 
(mit Blende fzll und fz22) sind fast ebensogut und 
auch die mit den zweitnächsten Blenden. (im angeführten 
Beispiel. also f:8 und f:32) aufgenommenen Negative 
sind noch so gut, daß sie durch Verstärken und Ab- 
schwächen oder längeres und kürzeres Entwickeln noch 
brauchbare Negative ergeben (s. Beilage Tafel I). 
Erst das mit Blende fz44 (:8fach zu kurz) auf- 
genommene Negativ wird man als ein so stark unter- 
belichtetes bezeichnen müssen, daß man es durch keine 
Behandlung in ein tadelloses Negativ überführen kann. 
Man sieht aus diesen sechs Negativen, die im folgen- 
den der Einfachheit halber als „U r n e g ative" bezeich- 
net werden sollen, daß eine doppelte und vierfache Über- 
bzw. Unterbelichtung noch kein großer Fehler ist. 
Ferner ergibt sich, daß gute, hochempiindliche Plat- 
ten bei einer von kräftiger Sonne beschienenen Land- 
schaft unter Benutzung der kleinsten Blende nicht länger 
als 12-172 Sekunde belichtet werden dürfen und mithin
	        
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