kann, mache von ein und derselben Landschaft (am
besten helles Haus mit Bäumen, Himmel und Personen
im Vordergrund) bei guter Sonnenbeleuchtung sechs Auf-
nahmen hintereinander; bei allen sechs Aufnahmen muß
durch den gleichen Momentverschluß gleich lang (z. B.
11„ Sekunde) belichtet, aber iedesmal eine andere Blende
genommen werden. Bei allen sechs Aufnahmen muß die-
jenige Platten- oder Filmsorte angewandt werden. deren
man sich heim späteren Arbeiten, bedienen will, da die
verschiedenen Sorten eine verschiedene Empfindlichkeit
besitzen. Die sechs belichteten Platten oder Filme wer-
den mit Bleistift numeriert und in eine r Entwicklungs-
schale gleichzeitig und gleich lang mit
frischem Entwickler hervorgerufen. Man verwende
hierzu jenen Entwickler, mit dem man gewöhnlich. arbei-
ten will. Man erhält so sechs Negative, von denen eines,
z, B. mit Blende f : 16 aufgenommen, in jeder Beziehung
mustergültig sein wird, indem es in den höchsten Lich-
tern gut gedeckt ist, alle Details in den Schatten wieder-
gibt und doch frei von Schleier ist; man nennt ein solches
Negativ ein brillantes Negativ. Die zwei. nächsten
(mit Blende fzll und fz22) sind fast ebensogut und
auch die mit den zweitnächsten Blenden. (im angeführten
Beispiel. also f:8 und f:32) aufgenommenen Negative
sind noch so gut, daß sie durch Verstärken und Ab-
schwächen oder längeres und kürzeres Entwickeln noch
brauchbare Negative ergeben (s. Beilage Tafel I).
Erst das mit Blende fz44 (:8fach zu kurz) auf-
genommene Negativ wird man als ein so stark unter-
belichtetes bezeichnen müssen, daß man es durch keine
Behandlung in ein tadelloses Negativ überführen kann.
Man sieht aus diesen sechs Negativen, die im folgen-
den der Einfachheit halber als „U r n e g ative" bezeich-
net werden sollen, daß eine doppelte und vierfache Über-
bzw. Unterbelichtung noch kein großer Fehler ist.
Ferner ergibt sich, daß gute, hochempiindliche Plat-
ten bei einer von kräftiger Sonne beschienenen Land-
schaft unter Benutzung der kleinsten Blende nicht länger
als 12-172 Sekunde belichtet werden dürfen und mithin