Volltext: Handbuch für die Kalkulation im Photographengewerbe

Einleitung. 
Während man vor dem Kriege der Kalkulation in unserem Berufe ver- 
hältnismäßig wenig Beachtung geschenkt hatte und die Preise wohl in der 
Hauptsache durch die jeweilige Konkurrenz  bei einigen Innungen auch weiter 
noch durch Einführung von Mindestpreisen  geregelt wurden, setzte plötz- 
lich während der Inflationszeit das allseitige Verlangen ein, errechnete Richt- 
preise für unsere Arbeiten herauszugeben. 
Dies ist damals auch durch den  geschehen. Es wurden je nach 
Einstellung des Betriebes drei verschiedene Richtpreislisten vor allem unter 
Berücksichtigung des jeweiligen Dollarstandes ständig veröffentlicht. Wohl 
mancher Kollege ist hierdurch vor dem Untergange gerettet worden. Die 
damalige Richtpreiskommission hatte schwere Arbeit; denn außer der häufigen 
durch den andauernd steigenden Kursstand des Dollars bedingten Änderung 
der Richtpreisliste mußte die stetige Veränderung der Indexzahlen gleichfalls 
aufmerksam beobachtet werden. 
Nun ist es ja bekanntlich zur Zeit, d. h. bei Herausgabe dieses Hand- 
buches, nicht angängig, die neuerdings so sehr begehrten Richtpreise wieder 
erscheinen zu lassen. Wir müssen uns daher darauf beschränken, jedem Kol- 
legen an der Hand dieses Buches die Möglichkeit zu geben, sich seine Preise 
selbst zu errechnen. 
Wir erhoffen von diesem Buche, daß es auch den ärgsten Schleuderer 
zu der Einsicht bringen wird, daß nur in der richtigen Kalkulation und nicht 
im Schleudern die kaufmännische Weisheit liegt. Dieses Buch soll jeden 
Kollegen in die Lage versetzen, seine Preise selbst nachprüfen zu können, 
es soll ihm bei vorkommenden Differenzen mit seinen Kunden die Möglichkeit 
geben, seine Preise zu rechtfertigen; es soll weiter bei Vorträgen über Kal- 
kulation dem Vortragenden recht viel Anregung geben und die "Rechte 
Hand des Sachverständigen" sein. Wird bei gerichtlichen Auseinanderset- 
zungen um die Preise photographischer Arbeiten dieses Buch dem zuständigen 
Richter und evtl. auch dem Gegner rechtzeitig in die Hand gegeben, dann 
kann man hoffen, daß mancher Prozeß, der sonst vielleicht aussichtslos er- 
schien, zugunsten des Kollegen ausfallen wird. 
Dagegen kann es an dieser Stelle unsere Aufgabe nicht sein, Wege zu 
weisen, wie man vielleicht ein gutes Geschäft durch entsprechende Reklame 
machen kann, wie man lohnende Geschäftsverbindungen anlmüpft u. dgl., 
sondern das Buch wird dem Kollegen in die Hand gegeben, um ihm bei ver- 
ständiger Benutzung einen angemessenen Gewinn in seinem Geschäft zu 
sichern, ihn mindestens aber vor großem Schaden zu bewahren.  

	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.