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Die Consecration.
ein mit einem Leichenmahle verbundenes Opfer (novemdialia, feriae no-
vemdiales). An den Stufen, auf denen sich das Monument erhob, wurde
ein einfaches Todtenmahl (epulae funebires), bestehend aus Wasser, war-
mer Milch, Honig, Oeliund Blut der Opferthierc, niedergelegt; bei Grab-
mälern von gröfserer Ausdehnung befand sich aber ein besonderes tri-
clinium funebre (vgl. S. 451), in welchem das Mahl abgehalten wurde.
Natürlich gestattete die beschränkte Räumlichkeit der mit Denkmälern dicht
besetzten Nekropolen nur die Anwesenheit einer kleinen Personenzahl. Ver-
mögende pflegten daher, besonders wenn sie mit der Todtenfeier noch
Leichenspiele verbanden, Flcischvertheilungen (viscerationes) und statt
dieser später Geldspenden an das Volk zu veranstalten. Aufser an den
Novemdialia brachten die Hinterbliebenen aber noch an dem Jahrestage
des Todes oder an dem Geburtstage des Verstorbenen den Manen Todten-
opfer (parentalia) dar, während eine allgemeine Erinnerungsfeier an die
Manen der Dahingeschiedenen (jbralia) vom ganzen Volke jährlich am
21. Februar gehalten wurde.
Mit bei weitem gröfserer Pracht wurde aber das Leiehenbegängnils
des Kaisers gefeiert, besonders wenn sich demselben die Heiligsprechung
des Kaisers (consecratio) durch den Senat anschlofs. Caesar war der
erste, welcher durch Senatsbeschlufs als Divns Iulius unter die Götter
versetzt und dem durch Octavian ein dauernder Cultus gestiftet wurde.
Eine gleiche göttliche Ehre wurde dem Augustus nach seinem Tode zu
Theil, und einer grofsen Zahl von Kaisern und Kaiserinnen bis zu Con-
stantin dem Grofsen, deren Namen uns zum grofsen Theil durch die mit
der Umschrift: ("ONSECRATID bezeichneten Münzen aufbewahrt sind,
wurden durch die Servilität des Senats die Attribute einer göttlichen Ver-
ehrung zuerkannt. Möge hier am Schlafs unseres Buches die Beschreibung
einer Consecration nach der Darstellung Herodian's (IV, 3) ihren Platz
finden: vEs ist bei den Römern Sitte, diejenigen Kaiser, welche Erben
hinterlassen, nach ihrem Tode zu consecriren. Die sterblichen Reste pflegt
man nach dem üblichen Gebrauch unter einem prächtigen Leichengepränge
zu bestatten; das Bild des verstorbenen Kaisers wird aber in Wachs
nachgebildet und vor dem kaiserlichen Palast auf einem elfenbeinernen,
mit goldgestickten Teppichen behängten Paradebette ausgestellt. Der Aus-
druck des Gesichts dieses Wachsbildes gleicht dem eines Schwerkranken.
Auf der linken Seite des Paradebettes stehen den gröfsten Theil des Tages
über die Mitglieder des Senats in tiefen Trauergewändern, während zur
Rechten die Damen, deren Geburt oder Verheirathung sie courfähig macht,
ihren Platz haben; jedoch darf keine von ihnen einen Goldschmuek oder