Volltext: Das Leben der Griechen und Römer

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Die L( 
ichenbestattung. 
liehen Waschungen zur Nachtzeit auf einer Bahre (savzclapila) durch 
Leichenträger (vespillones) auf den für das niedrige Volk bestimmten all- 
gemeinen Begräbnilsplatz vor dem esquilinischen Thore hinausgeführt, eine 
Gegend, in welche Horaz die Hexenscene der Todtenbeschwörerin Canidia 
verlegte, die Maecenas aber in die unter dem Namen der korti Jlfaecena- 
tiiani bekannte Parkanlage umschuf. Um dem Aermeren die Kosten des 
Begräbnisses zu erleichtern, hatten sich Genossenschaften (collegia tenuio- 
rwn), ähnlich unseren Sterbekassenvereinen, gebildet, welche aus den in 
ihre Kasse jährlich fliefsenden Beiträgen bei dem Todesfalle eines ihrer 
Mitglieder an die Hinterbliebenen eine bestimmte Summe zahlten. 
Die Vermögenderen entwickelten hingegen bei dem Leichenbegängnifs 
ein möglichst grofses Schaugepränge. Zunächst wurde bei dem Zibitina- 
Mus, dem Tempeldiener der Venus Libitina, die Anzeige von dem Todes- 
fall gemacht, der Name des Verstorbenen in die Todtenlisten in derselben 
Weise eingetragen, wie man gesetzlich verpflichtet war, den Neugeborenen 
im Tempel der Venus Lucina anzumelden. Der Libitinarius lieferte hierauf 
gegen Bezahlung die zur Bestattung nöthigen Geräthsehaften und stellte 
die zur Besorgung der Leiche erforderlichen Sklaven. Zunächst wurde 
nun der Leichnam vom Sterbebette herabgcnommen, auf die Erde gelegt 
(deponere), mit heifsem Wasser gewaschen und von dem Salber (pol- 
linctor) mit wohlriechendem Oel und Salben gesalbt, theils um den An- 
blick des Todten weniger abschreckend zu machen, theils um der allzu 
raschen Verwesung Einhalt zu thun, indem bei den Vermögenderen der 
Leichnam sieben Tage lang ausgestellt zu werden pflegte. Mit seinen 
besten Kleidern geschmückt, bekleidet mit der Toga, wurde der Todte 
sodann auf den lectus funebvris gelegt, eine ganz aus Elfenbein gearbeitete 
oder wenigstens doch von elfenbeinernen Füfsen getragene Bettstelle oder 
Trage, über welche purpurne oder golddurchwirkte Decken gebreitet waren 
und die mit Festons von Blumen und Laubgewinden bekränzt war. Eine 
Bekriinzung des Leichnams, wie es bei den Griechen Sitte war (vgl. S. 339), 
fand jedoch bei den Römern nicht statt, und nur die Ehrenkronen, welche 
dem Verstorbenen bei Lebzeiten zuerkannt waren, wurden mit in das Grab 
gelegt. Solche aus dünnen Goldblättchen gewundene Kränze sind auch 
mehrfach in römischen Gräbern aufgefunden worden; ob aber die gleich- 
falls daselbst sich voriindenden Münzen zu der Annahme berechtigen, dafs 
bei den Römern dieselbe Sitte, wie bei den Griechen, geherrscht habe, 
dem Todten das für den Charon bestimmte Geld mitzugeben, dürfte mehr 
als zweifelhaft sein, da dieser Brauch, wenn dessen auch einige Male von 
römischen Dichtern Erwähnung geschieht, eben nur mit der griechischen
	        
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