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Die L(
ichenbestattung.
liehen Waschungen zur Nachtzeit auf einer Bahre (savzclapila) durch
Leichenträger (vespillones) auf den für das niedrige Volk bestimmten all-
gemeinen Begräbnilsplatz vor dem esquilinischen Thore hinausgeführt, eine
Gegend, in welche Horaz die Hexenscene der Todtenbeschwörerin Canidia
verlegte, die Maecenas aber in die unter dem Namen der korti Jlfaecena-
tiiani bekannte Parkanlage umschuf. Um dem Aermeren die Kosten des
Begräbnisses zu erleichtern, hatten sich Genossenschaften (collegia tenuio-
rwn), ähnlich unseren Sterbekassenvereinen, gebildet, welche aus den in
ihre Kasse jährlich fliefsenden Beiträgen bei dem Todesfalle eines ihrer
Mitglieder an die Hinterbliebenen eine bestimmte Summe zahlten.
Die Vermögenderen entwickelten hingegen bei dem Leichenbegängnifs
ein möglichst grofses Schaugepränge. Zunächst wurde bei dem Zibitina-
Mus, dem Tempeldiener der Venus Libitina, die Anzeige von dem Todes-
fall gemacht, der Name des Verstorbenen in die Todtenlisten in derselben
Weise eingetragen, wie man gesetzlich verpflichtet war, den Neugeborenen
im Tempel der Venus Lucina anzumelden. Der Libitinarius lieferte hierauf
gegen Bezahlung die zur Bestattung nöthigen Geräthsehaften und stellte
die zur Besorgung der Leiche erforderlichen Sklaven. Zunächst wurde
nun der Leichnam vom Sterbebette herabgcnommen, auf die Erde gelegt
(deponere), mit heifsem Wasser gewaschen und von dem Salber (pol-
linctor) mit wohlriechendem Oel und Salben gesalbt, theils um den An-
blick des Todten weniger abschreckend zu machen, theils um der allzu
raschen Verwesung Einhalt zu thun, indem bei den Vermögenderen der
Leichnam sieben Tage lang ausgestellt zu werden pflegte. Mit seinen
besten Kleidern geschmückt, bekleidet mit der Toga, wurde der Todte
sodann auf den lectus funebvris gelegt, eine ganz aus Elfenbein gearbeitete
oder wenigstens doch von elfenbeinernen Füfsen getragene Bettstelle oder
Trage, über welche purpurne oder golddurchwirkte Decken gebreitet waren
und die mit Festons von Blumen und Laubgewinden bekränzt war. Eine
Bekriinzung des Leichnams, wie es bei den Griechen Sitte war (vgl. S. 339),
fand jedoch bei den Römern nicht statt, und nur die Ehrenkronen, welche
dem Verstorbenen bei Lebzeiten zuerkannt waren, wurden mit in das Grab
gelegt. Solche aus dünnen Goldblättchen gewundene Kränze sind auch
mehrfach in römischen Gräbern aufgefunden worden; ob aber die gleich-
falls daselbst sich voriindenden Münzen zu der Annahme berechtigen, dafs
bei den Römern dieselbe Sitte, wie bei den Griechen, geherrscht habe,
dem Todten das für den Charon bestimmte Geld mitzugeben, dürfte mehr
als zweifelhaft sein, da dieser Brauch, wenn dessen auch einige Male von
römischen Dichtern Erwähnung geschieht, eben nur mit der griechischen