itärische Decc
rationen.
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108. Militärische Decorationen und Belohnungen (cldna, praevnia
militaria) für Tapferkeit erscheinen bereits bei den Römern in ebenso
mannigfacher Form, wie die Orden, mit denen in der Neuzeit bürgerliche
und kriegerische Tugenden von den Landesherren belohnt zu werden
pflegen, nur mit dem Unterschiede, dal's im Alterthum die Orden geschenkt
wurden, in der Neuzeit aber dieselben verliehen werden. Wir übergehen
hier jene Belohnungen, welche dem Soldaten durch belobigende Erwähnung
seines Namens vor der Front, durch Avancement oder durch den Antheil
an der Beute zu Theil wurden und werden nur die eigentlichen militäri-
schen Decorationen näher betrachten. Den ersten Rang unter denselben
nahmen die Kronen (coronae) ein. vDie ehrenvollste Krone, welche das
erste Volk des Erdkreises in seiner Hoheit als Belohnung erworbenen
Ruhmes ertheilte, war", wie Plinius (hist. nat. XXlI, 3. 4) sich ausdrückt,
vdie aus Gras geflochtene (corona graminea); sie wurde nie anders
als nach einem völlig hoffnungslosen Falle jemanden zu Theil, und nur
wenn ein ganzes Heer sie Einem zuerkannte. Alle anderen gaben die
Feldherrn, diese allein gaben die Soldaten ihrem Anführer. Sie heifst
auch wohl Belagerungskrone (corona obsidionalis), wenn ein ganzes Lager
von einer Belagerung oder von schimpflichem Abzuge befreit war. Man
ilocht sie aus grünem Kraute, welches da gepflückt War, wo jemand die
Belagerten gerettet hatte." Die Ehre dieser Krone wurde daher nur sehr
selten jemanden zu Theil. Mit der corona triumpkalis, in Gestalt eines
Lorbeerkranzes, wurde das Haupt des im Triumph heimkehrenden Feld-
herrn bekriinzt. Ursprünglich von frischem Laube wurde dieselbe später
in Gold nachgebildet und seit Caesar's Zeiten das eigentliche kaiserliche
Diadem. Neben ihr erscheint aber auch seit Nero's Zeiten die Strahlen-
"schalten. Die Fasces bestanden aus mit Lederriemen umwickelten Bündeln von Ulmen-
oder Birkenruthen, ,welche zur Züchtigung der Verbrecher vor ihrer Hinrichtung dienten.
Die Vollziehung der Todesstrafe erfolgte mittelst des Beiles (securie), dessen Stiel in das
Ruthenbündel eingebunden war, während das Eisen hervorblinkte. Getragen wurden die
Fasces von den Lictoren auf der linken Schulter, deren zwölf den Königen, und zu
Anfang der Republik eine gleiche Zahl jedem der beiden Consuln voranschritten. Durch das
Gesetz des P. Valerius Publicola de procatione ad populum wurde aber bestimmt, dal's
nur dem einen der beiden Consuln innerhalb Roms das Recht, Fasces mit dem Beile vor
sich hertragen zu lassen, zustehen sollte, während der andere nur von Accensi mit diesem
lnsigne, aber ohne Beil, begleitet werden durfte. Im Kriege hingegen führten die Consuln
stets die vollständigen Fasces, und dasselbe galt von den mit einem Imperium bekleideten
Magistraten: so standen den Praetoren in Friedenszeiten 2, im Kriege 6 Fasces zu, den
Tribuni militum aber 12 Lictoren mit vollständigen Fasces. Begegnete in der Stadt ein
niederer Beamter, dessen Stellung den Vortritt von Lictoren gestattete, einem höher ge-
stellten, so grüfste ersterer durch Senken der Fasces (fasces submittere).