Volltext: Das Leben der Griechen und Römer

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Die circensischen Spiele. 
und die Wohlfahrt des Staates oder in Kriegszeiten für das Glück der 
römischen Waffen ausgesprochen sein, wurden entweder nur einmal ge- 
feiert oder es wurde bei ihrem Gelöbnifs die Bestimmung einer jährlichen 
Wiederholung an einem bestimmten Tage ausgesprochen (ludi annui, sol- 
lemnes, statt, orclinarii), und dieser Tag in den Fasten verzeichnet. Mit 
der Ausrüstung der Spiele waren in den ersten Zeiten der Republik die 
Consuln, seit der Einsetzung der Aedilen im Jahre 494 v. Chr. aber diese 
unter dem Präsidium der höheren Magistrate beauftragt. Die Mittel dazu 
gab der Staat wenigstens theilweise her; da jedoch bei dem immer mehr 
um sich greifenden Aufwand, den die Spiele erforderten, die aus Staats- 
mitteln gewährten Summen keinesweges ausreichten, so mufsten die Aedilen, 
sowie diejenigen Beamten, denen zur Kaiserzeit die Aufführung von cir- 
censischen Spielen zustand, ihr eigenes Vermögen zur Sättigung des stets 
schaulustigen Volkes zum Opfer bringen. Eine Entschädigung, etwa durch 
ein von den Besuchern zu zahlendes Eintrittsgeld, fand bei den aus Staats- 
mitteln veranstalteten Spielen nicht statt, und nur bei öffentlichen, von 
Privatpersonen aus eigenen Mitteln gegebenen Spielen war es dem editor 
ludi gestattet, ein Entree zu erheben. Zur Kaiserzeit hatte sich die Zahl 
der jährlich wiederholten, sowie der einmalig gefeierten Spiele neben den 
schon aus den Zeiten der Republik her bestehenden ungemein vermehrt. 
Man begann für die Gesundheit des Staatsoberhauptes Spiele zu veranstalten, 
den Geburtstag des Kaisers, den Tag seines Regierungsantrittes, die Ent- 
bindung der Kaiserin, die Gedächtnifstage verstorbener Personen der 
Herrscherfamilie zu feiern, und so manche glückliche Ereignisse im Kreise 
der kaiserlichen Familie boten einmal dem Kaiser hinreichende Gelegenheit, 
durch seine Freigebigkeit das Volk sich geneigt zu machen, dann aber 
dem Volke, seine Servilität gegen den Machthaber zu zeigen. Augustus 
hatte bereits die Besorgung der Staatsspiele den Praetoren übertragen; da 
diese aber der auf sie lastenden Aufgabe nicht mehr gewachsen waren, 
wurden neben ihnen auch die Consuln und Quaestoren mit diesem drücken- 
den Amte betraut; die Ausrüstung der den meisten Aufwand erfordernden 
Spiele behielten sich die Kaiser jedoch vor, und es wurde zu ihrer Besor- 
gung in der Person des curator luclorum. eine eigene Hofcharge geschalfen. 
Was die Art der Spiele betrifft, so sollen bereits zur Zeit der Kö- 
nige Wagen- und Pferderennen im Circus veranstaltet worden sein; 
ihnen gesellten sich seit dem Jahre 364 v. Chr. scenische, aus Etrurien 
eingeführte Aufführungen hinzu. Beide Spiele pflegten entweder einzeln 
oder gemeinsam bei einer und derselben Gelegenheit aufgeführt zu werden, 
wobei die scenischen stets den Anfang machten. Eine dritte Gattung
	        
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