Volltext: Das Leben der Griechen und Römer

Opfer. 
Das 
circensischen Spiele. 
Die 
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Theile des Bildes kennzeichnen sich durch ihre Beschäftigung als un- 
mittelbar zur Opferhandlung gehörend mehrere Opferdiener, im Begriff 
Fig. 492 die drei bekränzten Opferthiere herbei- 
jh ein"?  zufuhren, ein anderer Diener mit dem 
   7,1   Weihrauchkästchen auf den Schultern 
l      und endlich der Opferpriester, dem ein 
  i Camillus die hingereichte Opferschale 
"  zur Libation fiillt- wie weit die übri 
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    "m, l en Personen in die Handlung ein rei- 
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(fkli-A-g J  "i" fen, bedarf freilich noch einer besonde- 
ll   fh-lxfi; ren Erklärung. Bei weitem verständ- 
  licher aber ist das unter Fig. 492 
1.33     ll abgebildete, dem Bogen des Constantin 
   h entlehnte kaiserliche Opfer zu Ehren des 
 läl-lläz-läi-d"   Öl "-0  Iupiter nach vollbrachtem Triumphzug. 
Umgeben von seiner Armee libirt der Kaiser über dem brennenden Altar. 
Bekränztc Opferdiener führen die suovetaurilia herbei, während ein Ca- 
millus das Weihrauchkästclien dem Kaiser darreicht und der Tibicen die 
Opfermelodie anstimmt, die hier aber wohl von dem Ton der kriegerischen 
Fanfaren übertönt wird. 
104. Ebenso wie bei den Griechen waren auch bei den Römern 
die Cultushandlungen mit öffentlichen Schauspielen- bereits seit den frü- 
hesten Zeiten verknüpft. Zur Abwehr des göttlichen Zornes, vorzüglich 
bei verheerenden Krankheiten, den Beistand der Götter bei großen, dem 
Staate drohenden Gefahren, wie bei einem ausbrechenden Kriege oder 
vor dem Beginn einer Schlacht, sich zu sichern und nach Abwendung 
dieser Gefahr der Gottheit den Dank für die Hülfe darzubringen, wurden 
von Staats wegen ölientliche Spiele gelobt und später veranstaltet. Wie 
bereits oben erwähnt wurden diese Gelübde für das Wohl des Staates 
(vom pro salute rei publicae) am ersten Januar jedes Jahres regelmäßig 
durch die neu erwählten Consuln nach einer durch den Pontifex Maximus 
vorgesprochenen Gelobungsformel verkündet, denen sich aber seit Caesar's 
Zeit noch besondere vom für das Wohl des Oberhauptes des Staates 
(vom pro salute princzpis) anschlossen. Geschah ein solches Gelübde, 
gleichviel ob in Rom durch den höchsten Magistrat oder im Felde durch 
den Feldherrn, so wurden gleichzeitig die zur Feier der Spiele nöthigen 
Summen aus dem Staatsschatz ausgesetzt oder auch die Kriegsbeute dazu 
verwendet. Solche ludli votivi, mochten sie für die Erhaltung des Friedens 
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