Die Priesterthümex
Die Vestalinnen.
Die VII viri
epulones.
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gefeierten Pferderennen verbunden war; hier pflegte man nämlich das
rechte Pferd des siegreichen Zweigespannes zu opfern; den abgehauenen
Schweif desselben brachte man in die Regia und tröpfelte das aus dieser
Wunde iliefsende Blut in das Feuer des Altars, während das Blut des
Pferdes selbst in dem Vestatempel aufbewahrt und nebst der Asche des
an den "Fordicidien verbrannten Kalbes als Lustrationsmittel gebraucht
wurde. Entsprechend dem einfachen Opfer, das auf dem häuslichen Heerde
den Penaten dargebracht wurde, bestand auch das auf dem Heerde der
Vesta aus einer in einem irdenen Topfe gekochten Salzlake (muries) und
der mola sal-sa, gesalzenem Schrot von gedörrtem Spelt. Bei diesen täg-
lichen Opfern sowohl, wie bei aufsergewöhnliehen zu Zeiten der Noth
angestellten, hatten die Priesterinnen Gebete für das Volk zu verrichten.
Wie bekannt wurde der Bruch der Keuschheit mit dem Tode bestraft:
auf einer Bahre ward die Schuldige auf den campus sceleratus vor dem
collinischen Thore hinausgetragen, hier mit Ruthen gepeitscht und sodann,
da die Hinrichtung einer Vestapriesterin als ein nefas galt, lebendig ein-
gemauert, und nur durch ein von der Göttin selbst ausgehendes Prodigium
konnte die Unglückliche gerettet werden. Etwa zwölf Fälle sind uns von
Vollstreckungen des Todesurtheils an Vestalinnen bekannt.
Nachdem wir in dem Vorhergehenden das Collegium der Pontifices
nebst den mit demselben vereinigten Priesterthümern betrachtet haben,
gehen wir zu den übrigen Collegien über, nämlich den VII eiri epulovzes,
den XV viri sacoris faciztndis, den augures, Sal-ii und F eziiales. Was
zunächst die VII eeri epulones betrifft, so fällt ihre Einführung erst in
das Jahr 196 v. Chr., wo wegen Ueberlastung der Pontiliees mit Opfer-
handlungen ein Collegium von sieben Mitgliedern eingesetzt wurde, haupt-
sächlich bestimmt, das Opfermahl (epulum Iovis), welches am 14. November
im lupitertempel auf dem Capitol unter Betheiligung des ganzen Senats
gefeiert wurde, zu vollziehen; mit diesem Festmahl waren am darauf fol-
genden Tage die ludi plebeii verbunden. Die vielfachen Veranlassungen,
welche in späterer Zeit die Veranstaltung von Opfermahlzeiten auf dem
Capitol hervorriefen, vermehrten auch die Thätigkeit dieses Collegium, da
ihm die Ausrichtung dieser säinmtlichen öffentlichen Mahlzeiten übertragen
wurde.
Waren nun die bisher genannten Pontiiicalcollegien zur Wahrung
der Culte der altrömisehen Gottheiten, der die patrii, bestimmt, so war
die Aufsicht über diejenigen fremden in Rom eingeführten Göttereulte, dii
peregrini, welche vom Staate als ölfentliche anerkannt waren, den X V viri
sacris faciundis übertragen. Dieses Priestereolleg, zur Zeit des Tarquinius