Volltext: Das Leben der Griechen und Römer

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Die Priesterthümer. 
Die Flamines. 
zusammengeknotet sein durfte, sondern durch Fibulae auf dem Körper 
befestigt sein mufste, da der Anblick jeder Fessel ihm untersagt war. 
Ans diesem Grunde mufste selbst der Ring, den er am Finger trug, ge- 
brochen sein; deshalb durfte er sich keiner Rebenlaubc nahen oder den 
Epheu berühren, und deshalb war auch ein Gefesselter, sobald er sein 
Haus betrat, frei, und wurden die Fesseln durch das Impluvium über das 
Dach auf die Strafse geschleudert (vgl. S. 420). Auf dem Kopf trug er 
den albogalerzts, eine Art Pileus, an dessen Spitze (apeaz) ein Oelzweig 
mit einem weifswollenen Faden (ßlutnz) befestigt war. Die Form dieser 
Kopfbedeckung giebt uns unstreitig am deutlichsten eine Anzahl Münz- 
typen, unter denen wir die des Iulius Caesar mit der Inschrift PONT. 
MAX. und AVGVR hier hervorheben; in etwas von dieser Form ab- 
weichend erscheint allerdings der auf Fig. 486lc abgebildete Albogalerus, 
der jedoch in seiner Form wesentlich dem auf einem mit Opfergeräthen 
bedeckten Basrelief vom Vespasiantempel in Roml dargestellten gleicht, 
nur dafs bei letzterem der Apex höher ist. Die Verzierung desselben mit 
einem Blitzstrahl liifst vermuthen, dafsein solcher Albogalerus bestimmt 
gewesen ist, das Haupt eines Flamen Dialis zu schmücken. Am Tage 
durfte der Flamen Dialis, da er stets im Dienst der Gottheit war, diese 
Kopfbedeckung nicht abnehmen, und er war gezwungen, sein Amt nieder- 
zulegen, wenn dieselbe ihm vom Kopfe fiel. In seinem Gürtel trug er 
das Opfermesser (secespitcc) und in seiner Hand eine Ruthe (commeta- 
cula), um die Leute, sobald er zum Opfer schritt, von sich fern zu halten. 
Zu diesem Zwecke begleitete ihn auch ein Lictor, der auf dem Wege, 
den der Flamen einschlug, einen Jeden nöthigte, seine Arbeit niederzulegen, 
da seine Augen die alltägliche Beschäftigung nicht erschauen durften. 
Einem ebenso strengen Ritualgesetz war auch die Gattin des Flamen 
Dialis, die ßantinica, in ihrer Kleidung unterworfen; auch sie durfte sich 
nur in langen wollenen Gewändern zeigen; ihre Haare waren mit einem 
wollenen purpurgefärbten Bande, in Form des S. 591 beschriebenen Tu- 
tulus, zusammengebunden und mit einem Kopftuch (rica) umwunden, in 
dem der Zweig eines glücklichen Baumes (arbor jelix) befestigt war; 
ein purpurner Schleier (flanmzeunz) bedeckte sie, und ihre Fufsbekleidung 
durfte nur aus dem Leder geopferter, nicht aber gestorbener Thiere ver- 
fcrtigt sein. Auch sie führte das Opfermesser. 
Da wir bereits in dem Vorhergehenden einer Anzahl der zu den 
Opfer- und Cultushandlungen gehörigen heiligen Geriithe erwähnt haben, 
Heber, 
Die 
Ruinen 
Roms. 
1863,
	        
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