schaften (sodalitates) ausgehenden Opfer, denen vom Staate die Sorge
gewisser Culte übertragen war, wie z. B. ein Cultus der Minerva der
Gens Nautia, der des Apollo der Gens Iulia, der des Sol der Gens
Aurelia. Die gesammte iiir die Besorgung des öffentlichen Cultus be-
stimmte Priesterschaft, welche man mit dem allgemeinen Namen der sacer-
dotes bezeichnete, zerfiel in drei grofse Classen. Die erste derselben, die
sacerdotes publici populi Rmnani, bildeten die grofsen collegia der
pontijices mit den zu ihnen gehörenden Priesterschaften, die der VII vilri
epulones, der X V ein" sacris faciundis, der augures, Salze und Fetiales.
Zur zweiten Classe gehörten die für die sacra popularia bestimmten
Priester und zur dritten die zur Ausführung der sacra gantilicia he-
stimmten sodalitates.
Was zunächst die der ersten Classe angehörenden Pricsterschaften
im Allgemeinen betrifft, so genossen dieselben eine bevorzugte Stellung,
indem ihnen aufser dem Recht des Tragens der Toga praetexta auch die
Befreiung vom Militärdienst und von bürgerlichen Acmtern und die Ehren-
plätze bei den Festen und Spielen zustanden; ferner war mit ihrem Amt
der Besitz eines ölfentlichen Grundstückes (ager publicus), aus dessen
Einkünften die Kosten für die sacra bestritten wurden, verbunden, und
endlich wurde ihnen auf Staatskosten zur Besorgung einer Anzahl mit
dem Cult verbundener Funetionen ein subalternes, hauptsächlich aus
Sklaven (servi publici), theils aber auch aus Freien zusammengesetztes
Personal von Beamten gehalten, deren Namen wir hier vorläufig nur er-
wähnen wollen, da wir auf einige derselben noch später zurückkommen
werden. Es waren die lictores, Leute, meistentheils aus dem Stande der
Freigelassenen, welche, in gleicher Weise wie die den Magistraten beigege-
benen Lietoren, vor dem Priester oder der Priesterin einherzuschreitexi und
im Volksgedränge freie Bahn zu machen hatten; sodann die I-Iühnerwärter
(pullarii), die Opferschlächter (eictcinzarii), die Musikanten (tibicines
und jidicines), die zum Ansagen der Versammlungen benutzten Boten
(calatores), endlich die catnilli und camillae, Knaben und Mädchen,
welche theils zur Administrirung bei den Opfern gebraucht wurden, theils
als Novizen ihre Lehrjahre vor ihrem Eintritt in die priesterlichen Würden
hier durchzumachen hatten. Zu dieser letzteren Classe wurden anfänglich
nur freigeborene Kinder, deren Eltern noch am Leben waren (pueri pa-
trimi et Imatrzinzi und puellae patrimae et wzatrciznae), genommen.
Gehen wir nun zu den einzelnen Priesterthümern über. Die ponti-
fices zunächst, deren Namen, ob in zu rechtfertigender Weise müssen wir
dahingestellt sein lassen, von pontenz facere abgeleitet und gewöhnlich
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