Volltext: Das Leben der Griechen und Römer

schaften (sodalitates) ausgehenden Opfer, denen vom Staate die Sorge 
gewisser Culte übertragen war, wie z. B. ein Cultus der Minerva der 
Gens Nautia, der des Apollo der Gens Iulia, der des Sol der Gens 
Aurelia. Die gesammte iiir die Besorgung des öffentlichen Cultus be- 
stimmte Priesterschaft, welche man mit dem allgemeinen Namen der sacer- 
dotes bezeichnete, zerfiel in drei grofse Classen. Die erste derselben, die 
sacerdotes publici populi Rmnani, bildeten die grofsen collegia der 
pontijices mit den zu ihnen gehörenden Priesterschaften, die der VII vilri 
epulones, der X V ein" sacris faciundis, der augures, Salze und Fetiales. 
Zur zweiten Classe gehörten die für die sacra popularia bestimmten 
Priester und zur dritten die zur Ausführung der sacra gantilicia he- 
stimmten sodalitates. 
Was zunächst die der ersten Classe angehörenden Pricsterschaften 
im Allgemeinen betrifft, so genossen dieselben eine bevorzugte Stellung, 
indem ihnen aufser dem Recht des Tragens der Toga praetexta auch die 
Befreiung vom Militärdienst und von bürgerlichen Acmtern und die Ehren- 
plätze bei den Festen und Spielen zustanden; ferner war mit ihrem Amt 
der Besitz eines ölfentlichen Grundstückes (ager publicus), aus dessen 
Einkünften die Kosten für die sacra bestritten wurden, verbunden, und 
endlich wurde ihnen auf Staatskosten zur Besorgung einer Anzahl mit 
dem Cult verbundener Funetionen ein subalternes, hauptsächlich aus 
Sklaven (servi publici), theils aber auch aus Freien zusammengesetztes 
Personal von Beamten gehalten, deren Namen wir hier vorläufig nur er- 
wähnen wollen, da wir auf einige derselben noch später zurückkommen 
werden. Es waren die lictores, Leute, meistentheils aus dem Stande der 
Freigelassenen, welche, in gleicher Weise wie die den Magistraten beigege- 
benen Lietoren, vor dem Priester oder der Priesterin einherzuschreitexi und 
im Volksgedränge freie Bahn zu machen hatten; sodann die I-Iühnerwärter 
(pullarii), die Opferschlächter (eictcinzarii), die Musikanten (tibicines 
und jidicines), die zum Ansagen der Versammlungen benutzten Boten 
(calatores), endlich die catnilli und camillae, Knaben und Mädchen, 
welche theils zur Administrirung bei den Opfern gebraucht wurden, theils 
als Novizen ihre Lehrjahre vor ihrem Eintritt in die priesterlichen Würden 
hier durchzumachen hatten. Zu dieser letzteren Classe wurden anfänglich 
nur freigeborene Kinder, deren Eltern noch am Leben waren (pueri pa- 
trimi et Imatrzinzi und puellae patrimae et wzatrciznae), genommen. 
Gehen wir nun zu den einzelnen Priesterthümern über. Die ponti- 
fices zunächst, deren Namen, ob in zu rechtfertigender Weise müssen wir 
dahingestellt sein lassen, von pontenz facere abgeleitet und gewöhnlich 
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