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Der Weinbau.
zsterthümer.
Die Prix
wurde, in einer Entfernung von 40 Fufs, sonst von 20 Fufs pflanzte, ge-
zogen (maritare), eine Sitte, die noch heutzutage in Italien üblich ist.
Außerdem aber war auch die bei uns gebräuchliche Weise, die Reben
an Pfählen oder Spalieren ranken zu lassen, schon den Römern bekannt.
Lebendige Hecken aus Dornsträuchcrn, aus Weiden geflochtene Zäune oder
Mauern schützten die Weingärten gegen die Angriffe der Viehheerden. Zu
weit würde es jedoch führen, wollten wir hier den Ackerbau, zu welchem
auch die Obstbaumzucht und Viehzucht gerechnet wurde, eingehender be-
sprechen; die verschiedenen Notizen, welche wir in Bezug auf die Wein-
sorten (S. 545), die Früchte und Fleischspeisen, sowie über die Vivarien
und Piscinen oben gegeben haben, gestatten ja einen genügenden Rück-
schlufs auf die Meisterschaft der Römer in der Obst- und Thierzucht.
Mannigfache Monumente mit Darstellungen von Schnittern, Gruppen von
Sehlachtvieh u. s. w. geben ein Zeugnifs dafiir, dal's auch die Künstler
sich mit Vorliebe Scenen aus dem idyllischen Landleben für ihre Dar-
stellungen wählten.
103. Hatten die früheren Abschnitte den Römer in seiner Häuslich-
keit und in seinen Beziehungen zu dem bürgerlichen, auf den Erwerb
gerichteten Verkehr geschildert, so sollen in Nachfolgendem der religiöse
Verkehr, das Verhältnifs des Einzelnen, sowie gröfserer Gemeinschaften
zur Gottheit, die Art der Gottesverehrung an den geheiligten Orten, endlich
der Wirkungskreis der Priesterthümer vorgeführt werden. Es kann na-
türlich nicht unsere Aufgabe sein, von dem Götterkreise des römischen
Volkes, von den sacralen Institutionen in ihrer historischen Entwickelung
ein Bild zu entwerfen. Vielmehr werden wir eine freilich nur sehr skiz-
zirte Schilderung der Organisation der Priesterschaften, des Opferritus
und der mit ihnen verbundenen Festspiele zu geben haben, soweit für
dieselben Monumente uns erläuternd zur Seite stehen. Alle gottesdienst-
liehen Handlungen, welche an geheiligter Stätte (locus sacer) vollzogen
wurden, hiefsen sacra; wurden sie von dem Einzelnen, das heifst von
der betreffenden Person selbst, oder für eine Familie durch deren Ober-
haupt den Hausgöttern, den Laren, Penaten und dem Schutzgott darge-
bracht, wurden sie endlich für eine auf gemeinsamer Abstammung beru-
hende Genossenschaft (gens) durch einen Opferpriester vollzogen, so
führten sie den Namen sacra privata. Ihnen entgegengesetzt sind die
sacm publica, die für das ganze Volk (pro populo) von Staats wegen
auf öffentliche Kosten und durch öffentliche Priester (sacerdotes populi
Romane) angeordneten oder von denjenigen Stämmen und Genossen-