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der Stirn mit glühendem Eisen die Anfangsbuchstaben des Verbrechens,
dessen sie sich schuldig gemacht hatten, eingebrannt (stigma), daher ihre
Benennung als literati oder stigmosi. Als Todesstrafe war die Kreuzigung
(in cruceem agere, figere) bestimmt, bei welcher ganz dasselbe Verfahren
in Anwendung gebracht wurde, wie wir dieses aus Christi Leidensgeschichte
kennen. Aufserdem wurden aber nicht selten verbrecherische Sklaven in die
Vivarien geworfen oder im Amphitheater bei den weiter unten zu schil-
dernden Thierkämpfen wilden Bestien gegenübergestellt.
Natürlich schlofs diese Mifsachtung gegen die Sklaven sie auch vom
Rechte die Toga zu tragen aus. Nur in der Tunica durften sie erscheinen,
und dal's diese gemeinhin von gröberen dunkelfarbigen Stollen war und
oft nach Art der griechischen Exomis angelegt wurde, erklärt sich aus
der Beschäftigungsweise der Sklaven. Bei schlechter Witterung mochte
wohl eine grobe Paenula oder Lacerna über dieses Arbeitercostüm gelegt
werden. Sklaven aber, deren Beschäftigung sie mit der Familie des Patron
in unmittelbare Berührung brachte, wie z. B. die Cosmeten, die bei der
Mahlzeit Aufwartenden u. a., trugen ohne Zweifel Gewänder von feineren
Stoffen und hellen Farben.
War einem Sklaven die Freilassung (manumissio) geschenkt, so hiefs
derselbe im Verhältnifs zu seinem Patronus libertus. Eine solche c_eremo-
nielle Freilassung geschah einmal in der Weise, dal's der Patronus den
Sklaven, dessen rechtmäfsigen Besitz (iusta servitus) er jedoch zuvor
nachzuweisen hatte, dem höchsten Magistrat seiner Stadt mit den Worten:
vkunc hominem ego eolo liberum essen zufiihrte, worauf der assetrt0-r'
(denn der die Freiheit Beanspruchende durfte, da er noch nicht im Genufs
derselben sich befand, seine Sache nicht selbst führen, sondern mufste
sich dazu eines Stellvertreters in der Person des Assertor bedienen) dem
Sklaven mit einer Ruthe einen Schlag auf den Kopf oder in späterer Zeit
einen Backenstreich versetzte. Hierauf ergriff der Patronus den Sklaven
bei der Hand, 'drehte ihn im Kreise herum und entliefs unter Wiederholung
jener Formel denselben aus der Knechtschaft. Neben dieser manumissio
vindicta genannten Freilassung geschah dieselbe auch in der WVeisek dafs
der Name des Freizulassenden in den Censuslisten vermerkt (manumissio
censu) oder vom Patron im Testament die Entlassung aus dem Sklaven-
stande (manumiasio testamento) ausgesprochen wurde. Da es hier aber zu
weit führen würde, auf diesen Gegenstand näher einzugehen, so wollen wir
nur noch erwähnen, dal's mit dem Pileus, welchen der Freigelassene sich
aufsetzte, mit dem Anlegen der Toga und des Ringes und dem Abscheren
des Bartes derselbe von da ab auch äufserlich sich als Freier kennzeichnete.