stellen, fand durch diese Gemeinsamkeit im Verkehr ein gewissermafsen
vertrauliches Verhältnifs, eine Anhänglichkeit statt, die später wohl nur
in vereinzelten Fällen vorgekommen sein mag. Als aber der Luxus der
späteren Zeiten mit der Einfachheit der alten Sitten auch die Sklaven aus
der Nähe des Herrn verbannte, erhielten diese in täglichen oder monat-
lichen Raten (clemensunz) die zum Leben nothwendigsten Nahrungsmittel
zugemessen, und war dieses Mafs nicht gerade ein kärgliches, so konnte der
Sklave sich aus seinen Ersparnissen, welche er seinem Munde abgedarbt
hatte, ein kleines Vermögen (peculiune) für seine Loskaufung sammeln,
auf welches der Herr jedoch keinen Anspruch machen durfte. Welche
Entbehrungen aber mufste sich der Sklave auferlegen, wollte er nicht
anders durch Diebstahl diese Loskaufssumme aufbringen, wie wurde sein
Langmuth zur Erduldung aller jener raffinirten Strafen, welche selbst für
geringe Vergehen ihm zuerkannt wurden, auf die Probe gesetzt, wie mufste
sich der Stolz eines freien Mannes, welcher auf dem Schlachtfelde mit den
Waffen in der Hand in die Gewalt übermüthiger Sieger gefallen war, gegen
solche rohe Behandlung auf lehnen. Daher der gewaltige Zulauf, den jener
von einer Gladiatorenbande angestiftete Sklavenaufruhr von allen Seiten
fand, daher der verzweifelte Kampf dieser ausgestofsenen Menschenclasse
gegen ihre Peiniger. Viel Analoges bieten die Verhältnisse in den Skla-
venstaaten Amerikäs mit den Zuständen jener Zeiten. Gleiche Bedingungen
haben gleiche Erscheinungen in der Neuzeit hervorgerufen, und die Ver-
nichtungskämpfe der Schwarzen gegen ihre weifsen Unterdrücker sind nur
eine Wiederholung jener blutigen Sklavenaufstände im alten Rom. Liest
man von den Ketten, Halseisen und Handschellen, von dem Holzklotz,
den die unglücklichen Schwarzen oft wegen geringer Vergehen mit sich
fortschleppen müssen, so ruft uns dies unwillkürlich die an römischen
Sklaven vollzogenen Strafen ins Gedächtnifs. Mit den compedes an den
Beinen gefesselt, durch welche ihr Entweichen unmöglich wurde, mit Hals-
eisen (collare) und Handschellen (manica) wurden die Widerspenstigen
in die zu diesem Zweck auf den Landgütern angelegten unterirdischen
Casematten (ergastulum, pistrinum) geschickt und zu harter Frohnarbeit
in den Steinbrüchen angehalten. Die Prügelstrafe mit dicken Stöcken,
Ruthen oder Peitschen (fustis, eirga, mastiw) gehörte zu den gewöhn-
lichen und ebenso das Tragen der furca, eines gabelförniigen Instruments,
in welches der Nacken eingeprefst wurde und an dessen beiden nach vorn
vorstehenden Schenkeln die Arme gefesselt wurden, ganz ähnlich also dem
noch heut von den Menschenjägern des Sudan beim Transport der Sklaven
gebrauchten Instrumente. Flüchtigen und diebischen Sklaven wurden an