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Die Sklaven.
Die Sänfte.
Der Wagen.
Hang der Männer zur Bequemlichkeit die Sitte aufgekommen, sich auf
Reisen tragen zu lassen, während innerhalb der Stadt dies allein den
Senatoren und Frauen vom senatorischen Stande gestattet War, wenn auch
Wohl vielfach dieses Gebot überschritten wurde. Hierfür war zunächst
die Sänfte (lectica) bestimmt, ein mit Gurten überspanntes offenes Gestell,
auf welchem eine Matratze und Kopfkissen lagen. Sittsame Frauen jedoch
bedienten sich einer Sänfte mit Baldaehin und Vorhängen (vela, plagae,
plagulae), welche auf- und zugezogen werden konnten; es glich mithin
diese bedeckte Sänfte (lectica operta) vollkommen dem orientalischen
Palankin, und soll sich ihr Gebrauch auch nach der Besiegung des An-
tiochus mit so manchen anderen orientalischen Sitten in Rom eingebürgert
haben. Mittelst Tragstangen (asseres), welche unter den Boden der
Sänfte hindurchgesteckt waren, wurde dieselbe auf den Schultern kräftiger
Sklaven in reich gallonirter rother Livree getragenl. Syrer, Germanen,
Kelten, Liburner, Mösier, in späterer Zeit aber besonders Kappadocier,
waren als Träger bestimmt, deren Zahl sich nach der Gröfse der Sänfte
richtete. Eine geringere Zahl von Trägern erforderte der durch Claudius
eingeführte und vorzugsweise von den Kaisern und Consularen gebrauchte
Tragstuhl (sella gestatoria oder fertoria), der unbedeckt unseren zur
Bequemlichkeit der Gebirgsreisenden eingeführten 'I'ragsesseln glich, be-
deckt und durch Vorhänge geschlossen aber einige Aehnlichkeit mit den
in früheren Zeiten üblichen Portechaisen gehabt haben mochte. Solcher
Sänften mit den dazu gehörigen Trägern besafs jede vornehme römische
Haushaltung unstreitig mehrere, theils zum Gebrauch des Hausherrn, theils
zu dem der Damen; für diejenigen jedoch, deren Mittel einen solchen
Aufwand nicht erlaubten, gab es Miethssänften, die an mehreren Punkten
Roms, wie unter anderen an dem in der XIV. regio trans Tiberfnz ge-
legenen Halteplatz, castra lecticariomewz genannt, ihren Standort hatten.
Neben den Sänften wurden aber auch Wagen vorzugsweise auf Reisen
benutzt, während ihre Verwendung in Rom selbst und wahrscheinlich auch
in den Municipien und Kolonien gesetzlichen Beschränkungen unterlag.
Aufser den Vestalinnen war innerhalb Roms nur den Triumphatoren, hohen
Magistraten und Priestern bei festlichen Gelegenheiten der Gebrauch von
Wagen gestattet; selbst der Transport von Lasten und Lebensmitteln
mittelst Wagen war hier innerhalb der zehn Tagesstunden von Sonnen-i
aufgang bis Sonnenuntergang verboten, und machten zur Kaiserzeit nur
diejenigen Wagen hiervon eine Ausnahme, welche zur Fortschaffung der
Museum
kleine, noch unedirte Terracotte im
'l'ragstangen getragene Sänfte dar.
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