Die
Sklaven.
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zugewiesenen Functionen wiederum eintrat. Wie bereits erwähnt, er-
forderten die Latifundien (vergl. S. 435 ff. und 438 Hi), welche an die
Stelle der alten Bauernwirthschaften getreten waren, ein bedeutend gröfseres
Bewirthschaftungspersonal; da gab es Ackerbausklaven, welche mit den
verschiedenen Geschäften des Pflügens, Säens. Aerndtens, sowie mit dem
Oel- und Weinbau betraut waren. Dazu kamen die Hirten, Sklaven für
die Obst- und Gemüsegärtcn, die Kunstgärtner, die Beaufsichtiger des
Hühnerhofes mit seinen verschiedenen Bewohnern und der Fischteiche, die
Bienenzüchter und Hüter des Wildparks. Man kann sich daher nicht wun-
dern, wenn die Bewirthschaftung derartiger ausgedehnten Landgüter oft
allein ein Personal von mehreren Tausenden von Sklaven beanspruchte.
Dieser durch die Vielseitigkeit der Landwirthschaft bedingten Sklaven-
schaar stand diejenige gegenüber, welche zur Besorgung des Hauswesens
und zur Dienstleistung an die Person des Hausherrn und seiner Familie
für die städtischen Wohnungen der Reichen bestimmt war. Zu den
niedrigen Haussklaven, welche als vulgares bezeichnet wurden, gehörten
zunächst der ostiarius oder jlmztor, der von seiner cella ostiaria (vergl.
S. 429) aus den Hauseingang zu bewachen hatte, sodann die mit der
Beaufsichtigung der einzelnen Wohn- und Schlafzimmer beauftragten cubi-
cularii, denen auch das Geschäft oblag, die Besucher anzumelden. Für
dieses letztere Amt war aber in den Häusern der Vornehmen, in deren
Vestibulum sich alltäglich in den Frühstunden eine grofse Schaar von Leu-
ten einzufinden pflegte, entweder von Clienten, welche ihrem patronus mit
dem als Morgengrufs üblichen Ave ihre Aufwartung (salutcttio) machten,
oder von anderen Besuchern, ein besonderer Ausrufer (nonzenclator) be-
stellt. Derselbe hatte auch seinen Herrn, wenn dieser sich etwa um ein Amt
bewarb und zur Erlangung desselben so Manchen anzureden und dem-
selben irgend eine Verbindlichkeit zu sagen sich bewogen fand, auf dessen
Ausgängen zu begleiten, um die Namen und Verhältnisse der auf der
Strafse ihnen begegnenden Personen demselben rasch in das Gedächtnifs
zu rufen.
War nun auch der Nomenclator nur in gewissen Fällen der Be-
gleiter des Hausherrn, so folgte ihm doch stets ein Sklave (pedisegztus),
wenn nicht etwa eine ganze Schaar derselben seine Begleitung bildete,
.welcher bald diesen oder jenen Gegenstand seinem Gebieter nacbzutragen,
ihn Zllm Bilde und in Gesellschaften, sowie bei nächtlicher Heimkehr mit
F aekeln nach Hause zu geleiten hatte. Ferner bildeten eine besondere
Classe von Sklaven die Sänftenträger (lectiavzi). Es war nehmlieh durch
den bereits gegen das Ende der Republik immer allgemeiner werdenden