628
Sklaven.
Die
so wurde der Sklave mit einem Hut bedeckt. Sklaven, die durch höhere
Bildung und Geschicklichkeit, wie vorzugsweise die griechischen, oder
durch körperliche Schönheit sich auszeichneten, wurden aber den Blicken
der gröfseren Masse der Schau- und Kauflustigen nicht preisgegeben, son-
dern in besonderen Räumen der Tabernen nur denjenigen gezeigt, welche
die Mittel dazu hatten, ein Gebot zu thun; die antiken Sklavenmärkte
boten mithin schon dasselbe Bild dar, wie die heut so verrufenen in den
amerikanischen Sklavenstaaten. Im Gegensatz zu diesen einst freien
Männern, welche durch Kriegsgefangenschaft zu Sklaven geworden waren,
hiefsen die in der Knechtschaft erzeugten Kinder, mochten beide Aeltern
oder nur die Mutter dem Sklavenstande angehören, in Bezug zu der Herr-
schaft, in deren Besitz sie zur Zeit ihrer Geburt waren, heimische oder
vernae.
Sämmtliche einem Herrn gehörige Sklaven bildeten aber zusammen
eine jämilia. In älteren Zeiten beschränkte sich diese Sklavenschaar frei-
lich nur auf wenige Personen; der kleine einfache Haushalt in der Stadt,
die nur zum Anbau für den eigenen Bedarf bestimmten Bauerngüter, deren
Bewirthschaftung sich der Besitzer meistentheils selbst unterzog, und auf
denen jener die späteren Zeiten charakterisirende Luxus noch fehlte, konn-
ten mit dieser geringen Dienerschaft vollkommen besorgt werden. Als aber
die mit aller Pracht ausgestatteten städtischen Wohnungen, sowie die mit
Wohn- und Wirthschaftsgebäuden der mannigfachsten Art besetzten und
mit ausgedehnten Parkanlagen, Bädern und Piscinen (vergl. S. 568 f.) ge-
schmückten Latifundien eine Menge Hände in Anspruch nahmen, welche
einmal zur Erhaltung und Beaufsichtigung des Besitzthums, dann aber
zur persönlichen Bedienung des Besitzers und seiner Familie erforderlich
waren, wuchs die Sehaar der Sklaven oft bis ins Unglaubliche. Fast jede
Dienstleistung, fast jede Hantierung erforderte einen besonderen Sklaven,
und dem Ton der feineren Gesellschaft unangemessen wurde es gehalten,
wenn einem und demselben Diener mehrere Dienstleistungen gleichzeitig
zugewiesen waren. Diese Sklavensehaar theilte sich nun, je nachdem sie
mit der Besorgung der Geschäfte auf dem städtischen Grundstück ihres
Herrn beauftragt war oder zur Bewirthschaftung der ländlichen Villen ver-
wandt wurde, in eine familia urbana und familia rustiät, wenn auch
dievGrenze zwischen beiden Besehäftigungsarten nicht so genau gezogen
werden darf, indem bei geringeren Vermögensverhältnissen die Dienerschaft
für Stadt und Land dieselbe war, und selbst bei den Reicheren nicht
selten ein Theil der zur villa urlzana gehörenden Sklaven ihrem Herrn
im Sommer auf die vella rustica folgte und hier in die ihnen in der Stadt