Volltext: Das Leben der Griechen und Römer

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Sklaven. 
Die 
so wurde der Sklave mit einem Hut bedeckt. Sklaven, die durch höhere 
Bildung und Geschicklichkeit, wie vorzugsweise die griechischen, oder 
durch körperliche Schönheit sich auszeichneten, wurden aber den Blicken 
der gröfseren Masse der Schau- und Kauflustigen nicht preisgegeben, son- 
dern in besonderen Räumen der Tabernen nur denjenigen gezeigt, welche 
die Mittel dazu hatten, ein Gebot zu thun; die antiken Sklavenmärkte 
boten mithin schon dasselbe Bild dar, wie die heut so verrufenen in den 
amerikanischen Sklavenstaaten.  Im Gegensatz zu diesen einst freien 
Männern, welche durch Kriegsgefangenschaft zu Sklaven geworden waren, 
hiefsen die in der Knechtschaft erzeugten Kinder, mochten beide Aeltern 
oder nur die Mutter dem Sklavenstande angehören, in Bezug zu der Herr- 
schaft, in deren Besitz sie zur Zeit ihrer Geburt waren, heimische oder 
vernae. 
Sämmtliche einem Herrn gehörige Sklaven bildeten aber zusammen 
eine jämilia. In älteren Zeiten beschränkte sich diese Sklavenschaar frei- 
lich nur auf wenige Personen; der kleine einfache Haushalt in der Stadt, 
die nur zum Anbau für den eigenen Bedarf bestimmten Bauerngüter, deren 
Bewirthschaftung sich der Besitzer meistentheils selbst unterzog, und auf 
denen jener die späteren Zeiten charakterisirende Luxus noch fehlte, konn- 
ten mit dieser geringen Dienerschaft vollkommen besorgt werden. Als aber 
die mit aller Pracht ausgestatteten städtischen Wohnungen, sowie die mit 
Wohn- und Wirthschaftsgebäuden der mannigfachsten Art besetzten und 
mit ausgedehnten Parkanlagen, Bädern und Piscinen (vergl. S. 568 f.) ge- 
schmückten Latifundien eine Menge Hände in Anspruch nahmen, welche 
einmal zur Erhaltung und Beaufsichtigung des Besitzthums, dann aber 
zur persönlichen Bedienung des Besitzers und seiner Familie erforderlich 
waren, wuchs die Sehaar der Sklaven oft bis ins Unglaubliche. Fast jede 
Dienstleistung, fast jede Hantierung erforderte einen besonderen Sklaven, 
und dem Ton der feineren Gesellschaft unangemessen wurde es gehalten, 
wenn einem und demselben Diener mehrere Dienstleistungen gleichzeitig 
zugewiesen waren. Diese Sklavensehaar theilte sich nun, je nachdem sie 
mit der Besorgung der Geschäfte auf dem städtischen Grundstück ihres 
Herrn beauftragt war oder zur Bewirthschaftung der ländlichen Villen ver- 
wandt wurde, in eine familia urbana und familia rustiät, wenn auch 
dievGrenze zwischen beiden Besehäftigungsarten nicht so genau gezogen 
werden darf, indem bei geringeren Vermögensverhältnissen die Dienerschaft 
für Stadt und Land dieselbe war, und selbst bei den Reicheren nicht 
selten ein Theil der zur villa urlzana gehörenden Sklaven ihrem Herrn 
im Sommer auf die vella rustica folgte und hier in die ihnen in der Stadt
	        
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