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einzugehen. Der gesammte Handwerkerstand, alle Erwerbszweige, welche
auf Händearbeit beruhen, waren nach den aristokratischen Ansichten der
Römer bescholten und eigentlich des freien Mannes unwürdig; selbst der
Handel, vorzugsweise aber der Kleinhandel, stand auf einer ziemlich tiefen
Stufe der Achtung; nur der grofse Grundbesitz bildete die eines freien
Mannes allein würdige Erwerbsquelle, nur dieser machte den freien Römer
in der Gesellschaft ebenbürtig. Interessant sind in Bezug hierauf die Worte
Cicero's in seinem Buche vvon den Pflichten", Welche wir nach Mommseds
"Uebertragung (Röm. Gesch. Ill. S. 500) mittheilen wollen. Hier heifst es:
vBescholten sind zunächst die Erwerbszweige, wobei man den Hafs des
Publieums sich zuzieht, wie der der Zolleinnehmer, der der Geldverleiher.
Unanständig und gemein ist auch das Geschäft der Lohnarbeiter, denen
ihre körperliche, nicht ihre Geistesarbeit bezahlt wird; denn für diesen
selben Lohn verkaufen sie gleichsam sich in die Sklaverei. Gemeine Leute
sind auch die von dem Kaufmann zu sofortigem Verschleifs einkaufenden
Trödler; denn sie kommen nicht fort,_ wenn sie nicht über alle Mafsen lügen,
und nichts ist minder ehrenhaft als der Schwindel. Auch die Handwerker
treiben sämmtlich gemeine Geschäfte; denn man kann nicht Gentleman sein in
der Werkstatt. Am wenigsten ehrbar sind die Handwerker, die der Schlem-
merei an die Hand gehen, z. B. nWurstmacher, Salzlischhändler, Köche,
Geflügelverkäufer, Fischers, mit Terenz (Eunuch. 2, 2, 26) zu reden; dazu
noch etwa die Pariiimerienhändler, die Tanzkünstler und die ganze Insassen-
schaft der Spielbuden. Diejenigen Erwerbszweige aber, welche entweder
eine höhere Bildung voraussetzen oder einen nicht geringen Ertrag ab-
werfen, wie die I-Ieilkunst, die Baukunst, der Unterricht in anständigen
Gegenständen, sind anständig für diejenigen, deren Stande sie angemessen
sind. Der Handel aber, wenn er Kleinhandel ist, ist gemein; wenn er
Grofshandel ist und aus den verschiedensten Ländern eine Menge von
Waaren einführt und sie an eine Menge von Leuten ohne Schwindel ab-
setzt, so ist er nicht gerade sehr zu schelten; ja wenn er, des Gewinnstes
satt oder vielmehr mit dem Gewinnste zufrieden, wie oft zuvor vom Meere
in den Hafen, so schliefslich aus dem Hafen selbst zu Grundbesitz ge-
langt, so darf man wohl mit gutem Recht ihn loben. Aber unter allen
Erwerbszweigen ist keiner besser, keiner erfreulicher, keiner dem freien
Manne anständiger als der Gutsbesitzß
Sklaven waren es vorzüglich und Freigelassene, in deren Händen
sich das Handwerk befand, indem jene als Diener die mannigfachen für
das Hauswesen nöthigen Handwerkerarbeiten besorgten, diese aber als
selbstständig etablirte Handwerker auf Bestellung arbeiteten oder in Läden