Die Tracht.
Schmucksachen.
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auf den Deckeln der etruskischen Asehenkisten liegenden männlichen Figuren
hervor. Zur Kaiserzeit kamen diese massiven Armringe wieder in Auf-
nahme, jedoch nur als Ehrengeschenke für bewiesene 'l'apferlaeit, wie dies
aus dem in unserem Abschnitt über die kriegerischen Ehrenbezeugungen
abgebildeten Relief eines mit Ehrenketten bedeckten Centurionen (Fig. 522)
ersichtlich ist.
Ohrgchänge waren bei den Römerinnen ebenso üblich, wie bei den
Griechinnen. Wie die vielen in Pompeji aufgefundenen Exemplare ergeben,
waren, wenigstens in der ersten Kaiserzeit, die in Form von Kugelsegmenten
gebildeten besonders beliebt. Ohne Zweifel war bereits im Alterthume der
Schmuck dem Wechsel der Mode unterworfen und wurde nach der gerade
herrschenden umgebildet. Daneben erscheinen Ohrgehänge von Perlen und
Edelsteinen, welche mittelst feiner Drahthältchen im Ohr befestigt wurden
(vgl. Fig. 470). vZwci Perlen neben einander und eine dritte oben darüber
machen jetzt e, wie Sencca klagt, v ein einziges Ohrgehänge aus. Die rasen-
den Thörinnen glauben vermuthlich, ihre Männer wären noch nicht geplagt
genug, wenn sie nicht in jedem Ohre zwei oder drei Erbschaftsmassen hängen
hätten!" Ebenso war es Mode, eine einzelne grofse Perle (unio) im Ohr zu
tragen. Die weifsen, der Farbe des Alauns ähnlichen Perlen waren die ge-
schätztesten, und ihre Gröfsc, Rundung und Glätte bestimmten den Werth,
welcher für sie gezahlt wurde. So beschenkte Caesar die Mutter des Brutus
mit einer Perle, welche sechs Millionen Scstertien gekostet hatte, und be-
kannt ist die Erzählung von jener Perle, welche Kleopatra in Essig aufgelöst
hinuntertrank, deren Werth sich auf zehn Millionen Sestertien oder 584,700
Thlr. belaufen haben soll.
Ein gleicher Luxus wurde aber auch mit denjenigen Ringen getrieben,
in welche geschliffene Edelsteine oder geschnittene Steine eingelassen waren.
Die Einfachheit der älteren Zeit charakterisirte sich auch hier wiederum
dadurch, dal's man damals nur einen einfachen eisernen Siegelring trug,
eine von den Etrusltern angenommene Sitte, und das Andenken an diese
Sitte erhielt sich, als schon der Gebrauch der goldenen Ringe allgemein
geworden war, noch in manchen altrömischen Geschlechtern durch das
Tragen und den Gebrauch eines eisernen Siegelringes. Ursprünglich galt
das Recht, ßinßli goldenen Ring zu tragen, nur als ein Insigne der Sena-
toren und derjenigen Magistrate, welche ihnen an Rang gleich standen,
später jedoch auch als das der Ritter. Als aber in Folge der Bürgerkriege
die gesetzliche Ordnung gelöst War, und viele Ritter durch den Verlust
des Census gezwungen waren, aus dem Ritterstande auszutreten, eigneten
sich so manche Unbefugte das jus annuli auv-ei an. Zwar wurde unter