zielung einer satteren und lebhafteren Farbe der Stoff zweimal gefärbt
(bis tinctus, dißarpog), zuerst in dem noch nicht völlig ausgekochten
Purpursaft, sodann aber, nachdem er hinreichend durchtränkt war, in
Buceinsaft, so erhielt das Zeug eine dem geronnenen Blute ähnliche Farbe,
die gerade angesehen einen schwärzlichen, hoch gehalten oder von unten
betrachtet einen hellen Glanz zeigte. Diese doppelt gefärbten Purpur-
gewänder, welche die tyrisehen und lakonisehen Färbereien vorzugsweise
schön lieferten, wurden mit den höchsten Preisen bezahlt, indem das Pfund
der doppelt gefärbten tyrischen Wolle auf lOOO Sestertien zu stehen kam,
während von der mit dem eben erwähnten violetten Amethyst-Purpur
gefärbten Wolle das Pfund nur mit 100 Denaren bezahlt wurde. An-
fänglich nun beschränkte sich die Färbung mit ächtem Purpur (blatta)
nur auf jene bald schmaleren, bald breiteren Streifen, mit denen die Toga
und die Tunica der Senatoren, Magistrate und Ritter besetzt waren (vgl.
S. 574 u. 578: toga praeteasta und latus clavzes), und wenn Privatpersonen
sieh purpurner Verbrämungen an ihren Kleidern bedienten, wurde dazu nur
der uniichte Purpur verwendet. Blieb nun auch diese Verbrämung der
weifsen Gewänder durch Streifen ächten Purpurs als Amtstracht bestehen,
so griff doch zu Ende der Republik unter den Männern die Mode mehr
und mehr um sich, ganz purpurne Gewänder zu tragen, und kein Verbot
vermochte dieser Verschwendung Einhalt zu thun. Julius Caesar trug zuerst
als ausschliefsliche Auszeichnung der höchsten Würde die Purpurtoga und
beschränkte den Gebrauch des Purpurs durch ein Luxusgesetz; ingleichen
gestattete Augustus solche Toga nur denjenigen Senatoren, Welche ein
Staatsamt bekleidet hatten. Wie aber alle derartigen Luxusgesetze selten
nachhaltig wirken, kamen die kaiserlichen Verbote gegen das Tragen der
Purpurstolfe bald in Vergessenheit. Tiberius bediente sich, um dem Luxus
zu steuern, bekanntlich der List, dal's er sich, als es während eines öffent-
lichen Schauspiels zu regnen begann, einen dunklen Mantel bringen liefs.
Aehnliche Verbote wurden später noch mehrere erlassen. Der Gebrauch
des ächten Purpurs zur Toga wurde ein aussehliefsliehes Recht des Kai-
sers, und harte Strafen wurden sogar gegen Frauen, welche sich in ächtem
Purpur kleideten, sowie gegen diejenigen Kaufleute, welche mit dieser
Waare handelten, verhängt. Nur das Tragen der geringeren Qualität des
Purpurs war den Bürgern gestattet.
Dafs die Stoffe, nachdem sie vom Webstuhl gekommen waren,
gröfstentheils wenigstens erst mit der Scheere und Nadel zu Kleidungs-
stücken verarbeitet wurden, nicht aber, wie die meisten der griechischen
Gewänder, ungenäht angelegt wurden, lehrt ein Blick auf den Schnitt