VII
Gestattete zwar jene oben erwähnte Toga der älteren Zeit schon
vermöge ihrer geringeren Weite eine freiere Bewegung, so pflegten die
Krieger, um zu verhindern, dal's nicht im Kampfe, wo ja auch diese
Toga getragen wurde, die Arme sich in das von den Schultern herab-
sinkende Gewand verwickelten, den über die linke Schulter zurückge-
schlagenen Zipfel gürtelähnlich unterhalb der Brust um den Körper _zu
schlingen und festzuknoten. Diese Gürtung, cinctzes Gabinus genannt,
fand selbst in späterer Zeit noch bei dem Heere statt, und der Consul
hatte nach altem Brauch bei der Eröliixung des Feldzuges die damit ver-
bundenen Cultushandlungen in einer so gegürteten Toga zu vollziehen.
Ohne Zweifel hatten die Römer diese Tracht von den ihnen benachbarten
Bewohnern von Gabii angenommen, zu denen sie von den Etruskern ge-
kommen war. Im Gegensatz zu jener älteren Toga bedingte die spätere
faltenreiche die gröfste Ruhe, da einmal die gänzliche Umhüllung des
Körpers jede raschere Bewegung unmöglich machte, dann aber der An-
stand das Verschieben des künstlich angeordneten Faltenwurfs verbot.
Um diesen Faltenwurf hervorzubringen und ihm eine gewisse Festigkeit
zu geben, wurde schon am Abend vor dem Gebrauch das Gewand von
den Sklaven in Falten gelegt; man bediente sich dazu mitunter kleiner
Brettchen, welche, zwischen die einzelnen Falten gelegt, dieselben heraus-
pressen mufsten. Nadeln oder Spangen zum Befestigen der Toga waren
jedoch nicht gebräuchlich; hingegen dienten in die Zipfel eingenähte und
durch Quasten bedeckte Bleistückchen dazu, dem Wurf des Gewandes
eine gröfsere Festigkeit zu geben, ähnlich wie ja auch die Griechen bei
dem Himation solche Gewichte zur Drapirung anwandten (vgl. S. 186).
Die Toga war das eigentlich römische Nationalkleid, welches zu
tragen nur dem freien Manne zustand. Kein Fremder, keiner, der nicht
im Vollgenufs des römischen Bürgerrechtes war, durfte sich in der Toga
zeigen. Selbst verbannten Römern wurde zur Kaiserzeit das Recht, dieses
Gewand zu tragen, abgesprochen, und das ölfentliche Erscheinen in einer
fremden Kleidung wurde als eine Verachtung der Majestät des römischen
Volkes angesehen. Schon der Knabe erschien in der Toga, welche wegen
einer angewebten purpurfarbigen Kante (eine von den Etruskern schon in
den ältesten Zeiten entlehnte Mode) mit dem Namen toga praetexta be-
zeichnet wurde. Mit dem Austritt aus den Knabenjahren (tirociniumfori),
für welchen, wie es scheint, in früherer Zeit das vollendete sechszehnte,
in späterer jedoch das vollendete fünfzehnte Jahr als Zeitpunkt festgesetzt
war, vertauschte der junge Mann diese toga praetexta mit der virilis,
pwa oder libera, einem weifsen Gewande, welchem jedoch jener Purpur-