Geräthe zum Sitzen.
Sulium,
Sclla curulis.
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werken der römischen Kaiserzeit in der Königl. Antiken-Sammlung zu
Berlin aufgestellt ist. Als Beispiel für den Thron einer Gottheit geben
wir unter F ig. 444 einen von den beiden in der Gallerie des Louvre befind-
lichen. Auf zwei Sphinxen, deren Flügel die Seitenwangen des Thrones
bilden, ruht der Sitz. Die auf der inneren Fläche der Rückwand, sowie
unterhalb des Sitzes angebrachten symbolischen Sculpturen, bestehend in
dem geflügelten Schlangenpaare, dem mystischen Korbe und der Sichel,
endlich die beiden gleichsam als Stützen der Lehne aufgestellten Fackeln
geben der Vermuthung Raum, dal's dieser Göttersitz vielleicht einstmals
ein der Ceres geweihtes Heiligthum geschmückt habe. In ähnlicher Weise
mit bacchisehen Attributen geziert erscheint der andere in der angeführten
Gallerie aufgestellte Thron. lndem wir zur Vergleichung auf eine Anzahl
reich geschmiickter Göttersitze, wie solche auf pompejanischen Wand-_
gemälden mehrfach dargestellt sind, hinweisen, wollen wir hier speciell nur
noch derjenigen gedenken, welche auf einer Anzahl römischer Münzen,
sowie auf einem herculanischen Wandgemälde (Pitture antiche d'Ercolano.
Vol. I. p. 155) vorkommen. Es sind dieses auf leichten, sauber gearbeiteten
Füfsen ruhende breite Throne, deren Sitze mit schwellenden Polstern be-
legt sind, während Rückcn- und Seitenlehnen mit einem faltenreichen Ge-
wande drapirt erscheinen. Von den beiden auf dem herculanischen Bilde
dargestellten Thronen trägt der eine auf seinem Sitze einen Helm, der
andere eine Taube, wodurch diese Sessel als dem Mars und der Venus
geweiht charakterisirt werden.
Ausschliefslich den Römern eigenthiimlich war jedoch der curulische
Stuhl (sella curulis). Derselbe bestand aus einem ziemlich breiten, auf
sägebockartig gestellten Beinen ruhenden lehnlosen Sitz, anfangs von Elfen-
bein, dann von Metall gearbeitet. Ohne hier auf die verschiedenen Versuche
näher einzugehen, welche zur Erklärung der Etymologie des Wortes curulis
angestellt worden sind, erwähnen wir nur, dal's dieser Sitz als lnsigne für
diejenigen Magistratspersonen bestimmt war, welche ein curulisches Amt
bekleideten: nämlich anfangs für die Könige, dann nach ihrer Vertreibung
fiir die Consuln, Praetoren, Acdilen, Censoren, sowie später auch für den
Praefectus Urbi; und von den außerordentlichen Magistraten für den Dicta-
tor, Magister Equitum, für die Decemviri und Tribuni militum consulari
potestate. Unter den Priestern aber beanspruchten der Pontifex Maximus,
sowie die Sacerdotes Augustales diesen Ehrensitz. Selbst das Andenken an
die Verdienste Verstorbener wurde durch die Aufstellung ihrer curulischen
Stühle im Theater geehrt. Auf einigen Denaren römischer Geschlechter,
so auf denen der Gens Caecilia, Cestia, Cornelia, Furia, Julia, Livineia,