unsere Vermuthung ausgesprochen haben. Diese Ableitung gewinnt da-
durch an Bedeutung, dal's die erste Basilica in Rom zu einer Zeit errichtet
wurde, als man mit den Bauten der Griechen schon bekannt und vertraut
geworden war und die oben S 62 erwähnten Einflüsse der griechischen
Architektur auf die Gestaltung der römischen Gebäude bereits ihre volle
Wirksamkeit erreicht hatten. Als unter dem Consulat des Q. Fabius
Maximus und des M. Marcellus (214 v. Chr.) eine Feuersbrunst einige
Theile des Forum zerstörte, gab es in Rom noch keine Basilica, wie Li-
vius (XXVI, 27) seinen Zeitgenossen, für welche Basiliken mit den Foren
untrennbar verbunden waren, ausdrücklich hinzufügen zu müssen glaubt,
nachdem er die Zahl der verbrannten Häuser und Läden angeführt hat.
Etwa dreifsig Jahre nach diesem Ereignisse erbaute M. Porcius Cato wäh-
rend seiner Censur (184 v. Chr.) die erste Basilika auf Staatskosten, nach-
dem er zur Gewinnung des dazu nöthigen Platzes zwei Grundstücke in
den Latomien und vier Geschäftslocale erworben. Dieselbe befand sich
neben der Curia am Forum und bildete eine Erweiterung des letzteren,
indem sie sowohl für den daselbst stattfindenden öffentlichen Verkehr der
Bürger, als auch für die ursprünglich ebendaselbst abgehaltenen Gerichts-
verhandlungen eine bequeme und geschlossene Stätte darbot. Ob Cato
bei seiner von ihm selbst so benannten Basilica Porcia den einen oder
den anderen dieser Zwecke vorzugsweise verfolgte, oder ob ihm von vorn
herein die Vereinigung derselben vorschwebte, wird sich schwerlich mit
Bestimmtheit nachweisen lassen, da die schriftlichen Quellen nichts darüber
enthalten und von der während der Unruhen des Clodius abgebrannten
Basilica weder Ueberreste erhalten sind, noch die ursprüngliche Form be-
kannt ist. Wie dem aber auch sei, später macht die Vereinigung dieser
beiden Zwecke fast durchweg den Grundgedanken der Basiliken aus und
bedingt somit zu gleicher Zeit deren Anlage, wonach also eine gröfsere
Menschenmenge ihrem Verkehr nachgehen und zugleich an den Gerichts-
verhandlungen Theil nehmen konnte. Vitruv scheint an der Stelle, welche
die allgemeinen Grundsätze für die Anordnung der Basiliken (Arch. V, 1)
enthält, nur an die Verkehrsbasiliken zu denken. wDie Basiliken," Sagt
er a. a. O. (Uebersetzung von Rode I, S. 202), vsind an die Märkte,
gegen die wärmsten Himmelsgegenden zu stellen, damit Winters, sonder
Beschwerde von Seiten der Witterung, die Kaufleute sich darin versammeln
könnenß In der unmittelbar darauf folgenden Beschreibimg der Basilica
aber, welche er selbst zu Fanestrum, dem heutigen Fano, erbaut hatte,
erwähnt er des vTribunalse, welchem er die Form eines vHemicycliumß,
jedoch von einer weniger als halbkreisförmigen Krümmung, gegeben habe.
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