In dem ersten Gebäude (a) ist dieser Ausbau (tribunal) in Form einer
halbkreisförmigen Nische angelegt, welche auch später für derartige Zwecke
beibehalten worden ist. In dem zweiten (b) ist die Nische kleiner und
erscheint erst durch zwei parallele WVände begrenzt, denen sich sodann
ein flacher Kreisabschnitt anschliefst. In dem dritten endlich (c) besteht
der Ausbau wieder aus einer halbkreisförmigen Nische, in deren Mitte
aber noch eine viereckige Vertiefung angebracht ist. Alles deutet darauf
hin, dal's in diesen Räumen die Sitzungen irgend welcher Behörden statt-
gefunden haben, so dal's die dafür in Vorschlag gebrachten Bezeichnungen
als Tempel oder Schatzhaus füglieherweise zurückgewiesen werden können.
Welcher Art aber jene Behörden gewesen, ob sie der Verwaltung oder
der Rechtspflege angehört, dürfte schwerer zu ermessen sein, und wir
lassen es am besten dahingestellt, 0b darin Curien für städtische Behörden
oder Tribunalien für bestimmte Gerichtshöfe zu erkennen sind. Gegen die
letztere Bestimmung liefse sich vielleicht der Umstand anführen, dal's die
an demselben Forum belegene und weiter unten zu besprechende Basilica
dem Bedürfnifs der öffentlichen Rechtspflege Genüge leistete, obschon auch
dies das Tagen besonderer Gerichte in getrennten Localen nicht vollkommen
ausschliefsen dürfte. In einem ähnlichen, aber etwas grölseren und reicher
decorirten Gebäude zu Pompeji wird das Sitzungslocal der obersten Stadt-
behörde, das Senaculum der Decurionen, erkannt (vergl. unten Q 82). Alle
diese und ähnliche Gebäude dürfte man mit ziemlicher Sicherheit als curiae
bezeichnen, welcher Name in Rom nicht blos auf" das Sitzungslocal des
Senates, sondern, aufser den Versammlungsräumen der als Curien bezeich-
neten Abtheilungen des römischenVolkes, auch auf anderweitige Berathungs-
häuser angewendet wurde, wie denn erweislich das dem Mars geweihte
Local, in welchem das priesterlichc Collegium der Salier tagte, als Curia
bezeichnet wurde.
Ungleich häufiger dagegen ist der Name der Basiliken angewendet
worden, und da derartige Gebäude auch von den Schriftstellern nicht
selten erwähnt und beschrieben werden, da ferner einige nicht unbedeu-
tende [Teberreste des römischen Alterthums sich mit grofser Wahrschein-
lichkeit als solche Basiliken erkennen lassen, ist es erklärlich, dal's wir
über die Gestalt und Einrichtung dieser Gebäudegattung, wenn auch nicht
vollständig, doch jedesfalls so weit unterrichtet sind, um uns dieselbe
im Grofsen und Ganzen vergegenwärtigen zu können. Was zunächst
den Namen Basilica anbetrilTt, so wird derselbe allgemein von jener könig-
lichen Halle (0100? ßvzdilszog) zu Athen abgeleitet, in welcher der Archon
Basileus zu Gericht safs, und über deren Anordnung wir schon oben ä 27