Volltext: Das Leben der Griechen und Römer

schützt, gespeist und getränkt sein  es will sehen, wie das Recht in 
seinem Namen gehandhabt wird; es will schauen, was jener grofsartige 
Weltverkehr in Rom an Schätzen und Kostbarkeiten aller Art zusammen- 
fliefsen läfst; es will an Festlichkeiten und Spielen sich ergötzen, und 
auch die Schattenseite des römischen Volkscharakters fordert in der Schau 
der blutigen Thier- und Menschenkämpfe gebietcrisch ihre Befriedigung. 
So vermehrt sich die Zahl der Basiliken, die zugleich richterlichen und 
Verkehrszwecken zu dienen haben; Hallen und Portiken laden zum hei- 
teren Einherwandeln ein; Forum reiht sich an Forum; es erheben sich 
Theater, mit fast unbegreiflicher Pracht ausgestattetj die Räume des Circus 
erweitern sich, um die ungeheuere Bevölkerung der Weltstadt aufnehmen 
zu können; in dem gewaltigen Amphitheater des Vcspasian scheint die 
Gröfse des römischen Weltreiehcs selbst eine künstlerische Verkörperung 
zu finden, und was Rein zur höchsten Großartigkeit gesteigert auf allen 
diesen Gebieten baulicher Thätigkeit geschalfen hat, das wiederholt sich 
sehliefslieh hundertfach, wenn auch in geringeren Dimensionen, in den 
Provinzialstädten, die mit ihrer communalen Selbstständigkeit auch die 
Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse ihres bürgerlichen und socialen 
Lebens behalten hatten. 
Wer die grofsen Umwandelungen überschaut, die in der Geschichte 
des römischen Volkes stattgefunden haben, wird es begreiflich finden, dal's 
von den oben angeführten Gebäudearten diejenigen am seltensten sind, 
welche mit der Ausübung der staatlichen Rechte des souveränen römischen 
Volkes zusammenhängen. Nicht blos ist die Republik dem Kaiserthum 
erlegen, es hat auch das republikanische Rom dem kaiserlichen Rom 
weichen müssen. Von den Gebäuden der Republik sind nur spärliche 
Reste erhalten, Während die wechselnden Phasen des Kaiserthums fast 
alle noch heut in einer grofsen Zahl von Denkmälern sich ausgeprägt 
finden. So kommt es, dafs sich über die ursprüngliche Einrichtung jener 
Sitzungsgebäude der republikanischen Magistrate wenig mehr als Vermu- 
thungen aufstellen lassen, wobei überdies noch zu beachten ist, dal's nicht 
selten die Behörden im Freien, etwa auf bestimmten Plätzen des Forum 
tagten oder sich in Tempeln versammelten. Auf solche Vermuthung be- 
schränkt sich alles, was uns über die verschiedenen, mit dem allgemeinen 
Namen curia bezeichneten Sitzungslocale des Senates überliefert ist, und 
wir können uns mit Bestimmtheit weder die auf die Königszeit zurück- 
geführte curia Hostilia, noch die von Cäsar errichtete curia Julia, noch 
endlich diejenigen anderen Sitzungshäuser des Senates veranschaulichen, 
welche den Namen des Mareelius, des Pompejus u. a. m. trugen; jedoch
	        
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