schützt, gespeist und getränkt sein es will sehen, wie das Recht in
seinem Namen gehandhabt wird; es will schauen, was jener grofsartige
Weltverkehr in Rom an Schätzen und Kostbarkeiten aller Art zusammen-
fliefsen läfst; es will an Festlichkeiten und Spielen sich ergötzen, und
auch die Schattenseite des römischen Volkscharakters fordert in der Schau
der blutigen Thier- und Menschenkämpfe gebietcrisch ihre Befriedigung.
So vermehrt sich die Zahl der Basiliken, die zugleich richterlichen und
Verkehrszwecken zu dienen haben; Hallen und Portiken laden zum hei-
teren Einherwandeln ein; Forum reiht sich an Forum; es erheben sich
Theater, mit fast unbegreiflicher Pracht ausgestattetj die Räume des Circus
erweitern sich, um die ungeheuere Bevölkerung der Weltstadt aufnehmen
zu können; in dem gewaltigen Amphitheater des Vcspasian scheint die
Gröfse des römischen Weltreiehcs selbst eine künstlerische Verkörperung
zu finden, und was Rein zur höchsten Großartigkeit gesteigert auf allen
diesen Gebieten baulicher Thätigkeit geschalfen hat, das wiederholt sich
sehliefslieh hundertfach, wenn auch in geringeren Dimensionen, in den
Provinzialstädten, die mit ihrer communalen Selbstständigkeit auch die
Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse ihres bürgerlichen und socialen
Lebens behalten hatten.
Wer die grofsen Umwandelungen überschaut, die in der Geschichte
des römischen Volkes stattgefunden haben, wird es begreiflich finden, dal's
von den oben angeführten Gebäudearten diejenigen am seltensten sind,
welche mit der Ausübung der staatlichen Rechte des souveränen römischen
Volkes zusammenhängen. Nicht blos ist die Republik dem Kaiserthum
erlegen, es hat auch das republikanische Rom dem kaiserlichen Rom
weichen müssen. Von den Gebäuden der Republik sind nur spärliche
Reste erhalten, Während die wechselnden Phasen des Kaiserthums fast
alle noch heut in einer grofsen Zahl von Denkmälern sich ausgeprägt
finden. So kommt es, dafs sich über die ursprüngliche Einrichtung jener
Sitzungsgebäude der republikanischen Magistrate wenig mehr als Vermu-
thungen aufstellen lassen, wobei überdies noch zu beachten ist, dal's nicht
selten die Behörden im Freien, etwa auf bestimmten Plätzen des Forum
tagten oder sich in Tempeln versammelten. Auf solche Vermuthung be-
schränkt sich alles, was uns über die verschiedenen, mit dem allgemeinen
Namen curia bezeichneten Sitzungslocale des Senates überliefert ist, und
wir können uns mit Bestimmtheit weder die auf die Königszeit zurück-
geführte curia Hostilia, noch die von Cäsar errichtete curia Julia, noch
endlich diejenigen anderen Sitzungshäuser des Senates veranschaulichen,
welche den Namen des Mareelius, des Pompejus u. a. m. trugen; jedoch