Der römische Privatbau.
Das Atrium.
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diesen drei Haupträumen, die in dieser Anordnung, wenige Ausnahmen
abgerechnet, regelmäfsig wiederkehren und um welche sich mannigfaltige
kleinere Zimmer und Gemächer in verschiedener Weise gruppiren können,
scheint der ältere, auf ursprünglicher italischer Sitte beruhende, das Atrium
zu sein, worauf sowohl die von dem griechischen Hause, so weit uns
dasselbe bekannt ist, durchaus abweichende Anlage, als auch, wie wir
sogleich sehen werden, der Name desselben hindeutet.
Das Atrium besteht aus einem viereckigen Raume, der durch Umher-
führung eines weit nach innen vorspringenden Daches an den vier Seiten
bedeckt ist, während sich in der Mitte der so gebildeten Decke eine vier-
eckige Oelfnung befindet. In dieser einfachsten Form, die uns durch mehrere
Beispiele bekannt ist, wird das Atrium tuscanicum genannt, indem man
dasselbe von den Etruskern herleitete, welchen man, wie wir schon oben
erwähnt 61 Hi), fast alle ursprünglichen italischen Einrichtungen zu ver-
danken glaubte. Haben doch die dieser Ansicht huldigenden römischen
Forscher, wie z. B. Varro, selbst den Namen von der etruskischen Stadt
Hatria herleiten wollen; eine Ableitung, der zwei andere Erklärungen
gegenüberstehen, von denen die eine auf das griechische aiägwv, die
andere auf den italischen Stamm ater (schwarz) zurückgeht. Nach ersterer
würde dann Atrium einen Raum bedeuten, der unter dem offenen Himmel
(in, ociägiqi) liegt; nach der zweiten dagegen, welche jetzt mit Recht zu
allgemeiner Geltung gelangt zu sein scheint, wird das Atrium als der
vom Rauch geschwärzte Raum erklärt, indem hier der Heerd des Hauses
gestanden habe. Daran würde sich denn naturgemiifs auch die Ansicht
anschliefsen, dal's in dem Atrium der durch den Heerd bezeichnete eigent-
liche Hauptraum des italischen Hauses erhalten sei. Oder mit anderen
Worten, das Atrium mit den sich daran unmittelbar anschliefsenden Räumen
war ursprünglich das italische Haus selbst.
So heifst in der Sacralsprache, welche die ältesten Vorstellungen am
treusten bewahrte und die ursprünglichen Bezeichnungen am längsten fest-
hielt, die Wohnung des Königs Numa atrium regium, das königliche Haus,
eine Benennung, die in diesem Falle gleichbedeutend mit dem Ausdrucke
atrium Vestae sein mag, indem sich jene Wohnung beim Tempel der Vesta,
gleichsam dem gemeinsamen Heerde des römischen Staates, befunden haben
soll. Auch ein Rechtsgebrauch, der gewifs auf uralte Zeit zurückgeführt
werden mufs, deutet darauf hin, dal's das Atrium eine auf altem Gebrauch
beruhende Anlage sei. In dem Wesen des Atrium lag nämlich, wie wir
sahen, das durchbrochene Dach oder die durchbrochene Decke, deren
Oeifnung zum Abzuge des Rauches bestimmt war und welche, da sie
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