UUV
der Gottheit bei drohenden oder bereits eingetretenen Gefahren und
Heimsuchungen zu besänftigen, z. B. bei Krankheiten, Gewittern und
Stürmen. Dem aus diesen Veranlassungen entspringenden Gebet und Opfer
entgegengesetzt waren diejenigen, in Welchen sich der Dank für die Ge-
währung der zur Gottheit geschickten Bitten aussprach. Diesem Dank-
opfer schlofs sich als ein drittes das Sühn- und Bufsopfer an, welches
der Mensch zur Sühne seiner Frevel gegen göttliche oder menschliche
Satzungen vollzog. Die Art und Weise des Gebets und Opfers richtete
sich nach den Motiven, welche ihnen zum Grunde lagen. Bevor aber der
Mensch in den Verkehr mit der Gottheit trat, mufste er sich einer äufse-
ren Reinigung (xaäagyoi, ilaquoi, zslezat) unterziehen, in welcher Hand-
lung symbolisch sich das Bestreben aussprach, mit sittlich reinem Gemüthe
dem Altare zu nahen. Diese körperliche Reinigung erforderte die Gottheit
nicht nur von den Opfernden selbst, sondern auch von Jedem, der die
dem Cultus geheiligten Räume betrat, mochten dieselben die Gestalt eines
Tempels oder die eines der Gottheit geheiligten Bezirks haben. Gefäfse mit
geweihtem Wasser standen aus diesem Grunde am Eingange dieser Orte, mit
deren Inhalt die Eintretenden sich entweder selbst besprengten oder vom
Priester besprengt wurden. Diese Lustrationcn waren aber auch im gewöhn-
lichen Leben bei allen Handlungen geboten, wo Cultusrücksichten mit ihnen
verbunden waren. Eine solche Bedeutung hatten das auf S. 217 und
221 beschriebene Brautbad, die den heiteren Gelagen vorangehenden Wa-
schungen, sowie das vor der Thür der Wohnung eines Verstorbenen auf-
gestellte Wasserbecken, in welchem die Leidtragenden beim Verlassen des
Trauerhauses sich wuschen, da jede Berührung mit dem Todten als eine
Verunreinigung angesehen wurde und vom Verkehr mit der Gottheit aus-
schlofs. Eine andere Art der Reinigung War die durch Feuer und Rauch.
Eine solche Lustration mit dem Dampfe des viluchabwendenden Schwefels"
(rragtäeiwotg) nahm Odysseus in seinem Hause nach dem Morde der Freier
vor; ebenso lag der auf dem Altar angezündeten Flamme, sowie der allge-
meinen Sitte, bei eultlichen Handlungen brennende Fackeln zu tragen, wohl
in den meisten [fällen dieselbe symbolische Bedeutung, wie bei den Ab-
Waschungen zu Grunde, dal's nämlich durch die Flamme die sittliche Verun-
reinigung von dem Opfernden entfernt werden sollte. Eine derartige Ent-
sündigung des neugeborenen Kindes durch Herumtragung desselben um die
Flammen des Hausaltars ist bereits S. 222 erwähnt worden. Die Lustra-
tion durch Wasser und Feuer erstreckte sich aber nicht nur auf die Person
des Betenden, sondern auch auf dessen Kleidung und auf die Opfergeräthe.
S0 z. B. reinigte Achilleus den Becher mit Schwefel und Wasser, bevor er