Das Symposien.
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und im letzteren Falle pflegte man, um die Kühle des Getränkes zu
erhöhen, entweder Schnee in dasselbe zu thun, oder die vollen Trink-
geräthe in schneegefüllte Weinkühler zu stellen, ebenso wie es bei uns mit
edleren WVeinsorten geschieht. Was die Mischung selbst anbetrifft, so war
die Menge des zugegossenen Wassers stets gröfser, als die des Weines.
Eine zu beiden Theilcn gleiche Mischung (Zdov 70'151) war nicht üblich.
Als Regel galt bei der Mischung des Wassers zum Wein das Zahlen-
verhältnifs 3: 1, beim Athcnaeus spafshaft als Froschwein (ßazgoixovg
oivoxosiv) bezeichnet, oder 2:1, seltener 3:2. Jedesfalls richtete sich das
Verhältnifs der Mischling nach dem Geschmack und der Constitution des
Trinkers, sowie auch nach der Schwere des Weines. Grofse Krateren aus
Metall oder gebranntem Thon, wie solche auf den Vasengemälden Fig. 300
und 302 am Boden stehen, dienten zur Mischung. Aus ihnen wurde mit-
telst des Kyathos oder der Oinochoiä der Wein in die Trinkgefifse, welche
wir auf S. 166 ff. unter den verschiedenen Namen von Phiale, Kylix,
Skyphos, Kantharos, Karchesion, Keras und Rhyton kennen gelernt haben,
gefüllt. Dieses Füllen der Trinkgefäfse aus dem Krater erblicken wir auf
'Fig 300 Fig 301 dem Vasenbilde Fig. 300,
' ' 'wo ein bekränzter Ephebe
mit der Oinochoe den Wein
l aus einem mächtigen Krater
f J P schöpft, um mit dem Reben-
l f saft Kylix und Skyphos sei-
nes Gefährten zu füllen. Von
einem anderen Vasenbilde ist der unter Fig. 301 abgebildete jugendliche
Mundschenk entnommen, welcher mit zwei Kyathois in den Händen, meh-
reren auf einer Kline gelagerten, zechenden Mädchen sich naht. Waren
die Trinkgefafse gefüllt, so wurde ein König für das Gelage (ßoemleüg,
ägxmv 15g nödswg, GUILLHOUfBYQxOQ, änidzaäizog) gewählt. Meistentheils
bestimmte der beste YVurf mit den Astragalen den YVürdenträger, wenn
nicht etwa einer der Theilnehmer sich selbst zum Prüscs aufwarf. Dieser
Symposiarch hatte nun die Aufsicht über die richtige Mischung des Weines,
über die Zahl der Becher, welche den 'l'rinkern zu verabreichen Wilrßll,
sowie derselbe überhaupt die Regeln, nach welchen das Gelage vor Sich
gehen sollte (zpdnog züg nddswg), gelegentlich aber auch die Strafen für
die Verletzung derselben zu bestimmen hatte. Mit klßirlßfßll Büchern be-
gann gewöhnlich das Gelage, und ihm folgten gröfsere, welche in einem
Zuge (ärwsvdzi oder äpvdzi nivezv) dem Nachbar zur Rechten zugetrunken
werden mufsten." Vielleicht erkennt so mancher unserer Leser in unseren