Volltext: Grundriss der kunstgewerblichen Formenlehre

stützen, dass wir es hiebei mit faltigem Stoff zu thun haben;  ein 
Sachverhalt, welcher die Wahl obiger Überschrift zu rechtfertigen 
im Stande sein dürfte. 
Die 
Draperie. 
Während wir im Bisherigen das textile Product bloß in seiner 
Anwendung als glatt gespannte Fläche, als welche es uns das Vor- 
bild der Wand, der Decke und des Fußbodens abgibt, ins Auge 
gefasst haben, wollen wir es nun in seiner sozusagen natürlichsten 
Gestaltung, im freien Faltenwurf, in aller Kürze besprechen und die- 
jenigen Stilbedingungen hervorheben, welche seiner künstlerischen 
Verwendung dabei als nothwendige  doch keineswegs hinderliche  
Einschränkung dienen.  
Es ist keine Frage, dass der Teppich im freien Faltenwurf, als 
Draperie oder sonstwie arrangiert, sich viel effectvoller und seinen 
specifischen materiellen Eigenschaften weit angemessener entfaltet, 
denn als aufgespannte, faltenlose Fläche. Welch' hoher Reiz liegt 
nicht in der eigenthümlichen freien Gesetzmäßigkeit der Linien- und 
Schattenwirkung eines im freien Faltenwurfe dahiniließenden, edlen 
Stoffes?! Fast scheint es, dass hier die Schranken jeder Stilein- 
schränkung siegreich durchbrochen würden und als die einzige Be- 
dingung nur der Wunsch übrig bliebe nach immer edlerem und 
edlerem Materiale. Und in der That: der einfarbige und ornamenten- 
lose Stoff kennt kein weiteres Stilgesetz in dieser Richtung. Es ist 
die im Kunsterzeugnis gleichsam wiedererwachende Natur selber, 
die alles erstrebende und alles erreichende, welche die Rolle da von 
neuem übernimmt und erfolgreich zu Ende spielt, wo die schaffende 
Hand des Menschen sie fallen gelassen hat. 
Anders verhält es sich in mancher Beziehung mit dem F alten- 
wurfe von Stoßen, welche ein Dessin haben, richtiger gesagt, eigent- 
lich mit diesem selber in seiner Abhängigkeit vom Faltenwurf. 
Da ist es das Erste und Einleuchtendste, dass die Zeichnung 
durch den Faltenwurf nicht in ihrem Zusammenhange vernichtet 
werden darf, weil der eigenthümliche Reiz des Faltennturfes wohl auf 
der  wenn man so sagen kann  naturalistischen Verwirrung 
des Ornaments, nicht aber auf seiner gänzlichen Zerstörung beruht. 
Die Grenzen des Erlaubten sind hienach gegeben: der Falten- 
wurf soll das Dessin nicht unverständlich machen, und also die Größe 
der Zeichnung im Verhältnis stehen zum Maßstabe der Falten. Es
	        
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