1Xbtheilung.
Das
technische
Product und seine
Gestaltung.
ornamentale
Capitel.
Allgemeines.
Übersicht
der
technischen
Künste.
Unter gewerblichen oder technischen Künsten versteht man
jene Gattung der bildenden Künste, welche im Dienste der all-
gemeinen eulturellen Lebensbedürfnisse des Wohnens, Bekleidens,
Ernährens u. s. w. stehend und in ihren Gestaltungen angewiesen
auf die verschiedenen technischen Branchen ihre bildnerisehen
Grundgesetze und Stilbedingungen unmittelbar aus diesen beiden
Factoren, der Zweckdienlichkeit und Stofflichkeit, ableiten.
Wir wollen zuvörderst von jeder diese Natur der technischen
Künste berücksichtigenden Betrachtung absehen und dieselben bloß
einer empirischen und dem allgemeinen Sprachgebrauch folgenden
Übersicht unterwerfen, bei welcher es von vornherein gleichgiltig
sein kann, von welchem Standpunkt aus wir die Sonderung der
einzelnen technischen Branchen vornehmen, sobald nur in dieser
Sonderung die nothwendige Übersichtlichkeit und Vollständigkeit
nicht vermisst wird. Das Gebiet der technischen Künste ist nämlich,
wie wir uns sogleich überzeugen werden, ein so weites, dass jene
beiden an sich berechtigten Wünsche (nach Vollständigkeit und
Übersichtlichkeit) zu befriedigen, eine keineswegs ganz leichte Auf-
gabe ist. Es kommt bei dieser Eintheilung der technischen Künste
deshalb vor allein darauf an, von möglichst allgemein en Begriffen,
welchen notlnvendigerweise sämmtliche Arten der technischen Künste
sich unterordnen müssen, auszugehen und, von diesen Begrißfen zu den
speciellen lllerkmalcn herabsteigend, ein System ausfindig zu machen,
in dessen Rubriken sämmtliche technischen Künste in übersichtlicher
Ordnung
Platz
finden.