Volltext: Grundriss der kunstgewerblichen Formenlehre

will ich nun in aller Kürze anführen, nicht ohne zu erwähnen, dass, wie 
ich glaube, das wahre Formenverständnis in der ornamentalen 
Kunst in diesen Regeln seinen wesentlichsten Ausdruck finden dürfte. 
I. Die Regel der Linienconvergenz,  eigentlich mehr als 
eine bloße Regel, denn wir haben es hier allem Augenscheine 
nach mit einem Bildungs- 
ges e tz e zu thun, einem Ge- M, 
ylflä 
setze, dessen Ursprung offen-  
bar in der Natur zu suchen  
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ist, dessen bewusste unst-  
lerische Anordnung  jedoch  1' j 
die gesammte ornamentale W ff" 
Kunst durchdringt. Iin flivliV  
Grunde genommen besagt 4 M?! 4„" 
dieses Gesetz  als bildne-  1' v- S 
   V M! ; 
rische Regel formuliert  X  
   ( Öl, I, 
nichts anderes, als dass die ß? f I, ß! 
parallelen Linien zu ver- M, f  ß; M 
meiden seien, überall da -  M4 W  
nämlich, wo sie nicht als f]  
ganz specielles, gesetzmäßi-  '  -  "-2 
ges, eonstructives Erforder- w, 
nis und daher nothwvendig (25141! 
auftreten. Und jenes wird   f  
ubei-all sein, wo man den   f,   
    ß ß  Vwix  
Parallelismus als nzufallig" ("ZSL'  
       
zu bezeichnen vermöclite, - 4211115 
welchen Parallelismus als    
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naturhclie Regel es eben g b  '    
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nicht gibt. Vielmehr ist er x, 38x XX' Q  
da, wo man ihn zu erblicken  1-:   
wähnt, nur scheinbar vor-  l   3 
handen, undidie Linien, als i"  R  
die für das Auge sichtbaren Flügel nach Sales Mayer. 
Grenzen eines Gebildes, con-  
vergicren oder divergieren stets nach der einen oder anderen 
Richtung.  Das ist eine Thatsaehe der gesammten Erscheinungs- 
Welt, die zunächst constatiert sein will.. 
Im einzelnen Fall und im Zusammenhang mit dem einzelnen 
Kunstwerke ist die Regel der Linienconvergenz wohl jedem Künstler
	        
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