Volltext: Grundriss der kunstgewerblichen Formenlehre

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ein streng mathematisch controllierbares Gesetz ist, welchen man  
gegebenen Falls  auch auf co nstructivem Wege zu entsprechen 
vermöehte, vielmehr, dass alle  allerdings sehr zahlreichen!  
Versuche dies zu erzwingen, zu. keinem befriedigenden Resultate ge- 
führt haben. 
Wenn es dennoch wahr ist, dass für eine ganze Gruppe von 
Kunstgebilden bestimmte Zahlenwerte als Grundlage einer ästhe- 
tischen Regel gefunden worden sind,  und ich erinnere hier an 
die Säulenordnungen, bei welchen der untere Säulendurchmesser 
das Maß ist für eine ganze Reihe von Dimensionen, so ist. dies des- 
halb zunächst nur so zu verstehen, dass diese Schönheitsregeln hiebei 
nicht aus den Zahlen gefolgert worden, sondern Vielmehr diese Zahlen 
das Secundäre sind, welches 
w " 3„  2A, dem schon fertigen Kunst- 
3 '22   werke empirisch angepasst 
  Ü K  wurde. 
    Und so verhalt es sich 
Nil  ' w" w überall, wo Schönheits- d. h. 
 l  ' 1 j Proportionalitätsgesetze durch 
l    Ä ein Zahlen- oder Constructions- 
  "MWJIH"   system scheinbar begründet 
73""  werden;  denn erfahrungs- 
 gemäß erst und nachdem das 
künstlerische Gefühl entschie- 
Fußboden-Maiolika. Sienmlfndahrhdt. den hat? ist änan im Sgandev 
gewisse  as sc ön ereits 
anerkannte  Verhältnisse auch annähernd in Zahlenwerten aus- 
zudrücken; aber hierbei ist es keineswegs ein den Zahlen inne- 
wohnendes Gesetz, welches solcherart und gleichsam bildnerisch 
zum Ausdrucke gelangte, sondern diese Zahlenwerte sind vielmehr 
(z. B. bei den Säulenordnungen) ein" rein mnemonisches Hilfsmittel, 
d. h. zur Unterstützung des Gedächtnisses und gleichsam als Krücke 
für das im Erwägen von Verhältnissen noch ungeübte Auge auf- 
gestellt. 
Sehr verschieden von einer theoretischen Erörterung propor- 
tionaler Schönheitsregeln sind dagegen eine Reihe von Wahrneh- 
mungen, welche, obgleich nicht geradezu unter den Begriff des 
Verhältnisses zu bringen, doch unmittelbar mit demselben in Zusammen- 
hang stehen. Diese Regeln, welche zum Theile selbst darauf Anspruch 
erheben können, als allgemeine, natürliche Bildungsgesetze zu gelten,
	        
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