Thonwarenfabrication.
1. Das Mischen. Es hat den doppelten Zweck, einerseits der
Masse die nothwendige Homogenität durch inniges Vermengen ihrer
Bestandtheile zu ertheilen, anderseits auch diese selbst in der geeig-
neten Weise zusammenzusetzen und so der Masse die erforderlichen
chemischen und physikalischen Eigenschaften zu verleihen.
Man bedient sich hiebei großer Bottiche, in welchen die Masse
(Mischung) mit Wasser zu einem Brei angemacht und umgerührt
wird. Sodann erfolgt das Trocknen der Masse, welches den Zweck
hat, ihr die zum Formen nöthige Consistenz zu geben. Es wird ent-
weder durch Verdunstung an der freien Luft oder durch Aufsaugung
(durch eine poröse Unterlage aus Gips oder gebranntem Lehm, auf
welche die Masse gebreitet wird) oder durch Luftdruck (indem man die
Masse in einen porösen Kasten bringt, unter welchem man die Luft
verdünnt, so dass die über der Masse gelagerte Luftschichte durch-
presst) oder durch Pressen der in hänfene Säcke gepackten Mischung
bewirkt. Die so erhaltene Masse wird sodann (bei feinern Thonwaren,
wie z. B. bei Porzellan) durch Kneten und Faulenlassen (die bei
der Fäulnis sich entwickelnden Gase halten die Massentheile in fort-
wahrender Bewegung und bewirken auf diese Art eine gründliche
Durcharbeitung) nochmals durchgearbeitet, überall die gleiche
Trockenheit zu erlangen und die stellenweise enthaltenen Luftblas-
chen zu verlieren.
2. Das Formen. Es ist begreiilicherweise von unserem Stand-
punkte aus der beiweitem wichtigste Theil der Thonwarenfabrication,
da es derjenige ist, in welchem das keramische Object zum Kunst-
werke, die Thonwaren fabrication aber zum Kunsthandiverke wird.
WVir haben schon Gelegenheit gehabt, in dem flüchtigen geschicht-
lichen Überblick in Kürze darauf hinzuweisen, dass die ursprünglichste
keramische Kunst sich bei ihren Erzeugnissen lediglich der freien
Hand (einige einfache Formen von Modellierhölzern vielleicht ausge-
nommen) bediente und den dieser Methode entsprechenden Stil der
Keramik als einen vorwiegend plastischen bezeichnet. Und wirk-
lich sind für den Modelleur, sofern er sich bloß der freien Hand als
Werkzeugs bedient, die allgemeinen ästhetischen Grundsätze (welche
im 2. Theil dieses Capitels unter „Ornamentale Form" dargelegt
werden sollen) die einzige Schranke willkürlicher Formgebung
und reiche plastische Decoration des Werkes somit sein volles und
gutes Recht.