Volltext: Grundriss der kunstgewerblichen Formenlehre

Natur beider Industrien, wie sie sich auf Grundlage der von ihnen 
benutzten zwei Materialien ergibt, ist eben, bei aller Übereinstim- 
mung in den obersten technisch-formellen Grundsätzen, groß genug, 
einen gewissen Gegensatz in der praktischen Darstellung herbeizu- 
führen und,  wenn man so sagen kann, zwei verschiedene Variationen 
des gleichen Motives zu geben. 
Als die zwei technischen Grundprocesse der Keramik haben 
uns, von gewissen Vorarbeiten abgesehen, zu erscheinen: 
I. Das Formen der bildsamen Masse; 
II. Das Erhärten der geformten Masse. 
Innerhalb dieser beiden Processe und auf Grundlage der ver- 
schiedenen technischen Materialien unterscheiden wir dann nach- 
folgende Proceduren: 
A) In der Thonwarenfabrication, also unter der Voraussetzung 
eines natürlich bildsarnen, im rohen Zustande weichen, teigigen, da- 
bei hart brennbaren und in diesem Zustande meist porösen Materials: 
I. Vorarbeitung:{ 1. Mischung der plastischen Masse. 
[ 2. Modellierung; entweder aus freier Hand 
l allein oder mit Hilfe einer drehbaren 
l Scheibe. 
IL Formgebung: 3. Überziehen (Dichtmachcn) mittels einer 
Glasur in Verbindung mit der Decora- 
tion, Malerei und Farbe. 
III. Erhärtung: l 4. Festen der Form (Brennen) 
 B) In der Glaswarenfabrication, also unter der Voraussetzung 
eines in seinen Bestandtheilen festen, schmelzbaren und in diesem 
Zustande bildsamen, zähen, dehnbaren, absolut dichten, im erkalteten 
Zustande die Form und Dichtigkeit ibeibehaltenden Materials: 
I. Vorarbeitung: I1. Schmelzen des Glassatzcs und Färben 
l der Masse. 
 I2. Gießen und Pressen in Formen oder 
IL Formgebungi Strecken mittels mechanischer Kräfte 
l oder pneumatischen Druckes. 1) 
III. Erhiirtung: { Vorsichtiges, allinähliches Abkühlen. 
1) Als eine ganz selbständige Technik erscheint in dieser Eintheilung die Glas- 
schleiferei. Indem sie das keramisch eigentlich schon fertig gestellte Product zum 
Gegenstande hat, ist sie bloß eine Hilfsteclinik u. zw. eine übertragene und einem 
zweiten Gebiet entnommene. (Siehe oben „geschichtliclier Überblickf)
	        
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