besser zu eignen structive Functionen zu übernehmen, als
dies bei den so gebräuchlichen vegetabilischen Formen der
Fall ist; wenn wir aber die Sache ein wenig näher be-
trachten, werden uns verschiedene Bedenken anfstossen.
Wenn der gebildete Beschauer eine menschliche
Gestalt eine bedeutendere architektonische Last tragen sieht,
so wird in ihm sofort der Gedanke entstehen: Kann man
denn einem Menschen eine so grosse Last auf bürden, ohne
dass er zusammenbricht?
Der Beschauer weiss zwar sehr gut, dass diese mensch-
liche Gestalt aus Stein hergestellt ist, aber nachdem die-
selbe einen Menschen darstellt, wird er unwillkürlich
erwägen, wie sich eine wirkliche menschliche Gestalt einer
solchen Last gegenüber verhalten würde. Die Hervorrufung
solcher Gedanken ist aber in der Architektur durchaus
unzulässig- denn die Möglichkeit eines Zusammenbruches
auch nur der Idee nach, darf absolut niemals angedeutet
werden.
Damit im engsten Zusarnmenhange ist die Vorstellung
der Bezoegungsjähigkeit einer animalischen Gestalt. Eine
jede ein vollständiges Individuum darstellende Form eines
Menschen oder eines Thieres in das starre System der
Architektur eingefügt, kann in dem Beschauer leicht den
Gedanken erzeugen, dass nachdem der stützende Mensch
bewegungsfahig ist- der Bau unfehlbar einstürzen müsste,
wenn sich derselbe bewegen würde. Diese Besorgnis, die
allerdings bloss in der Vorstellung des Beschauers erregt
werden kann, wird verringert, wenn die tragende animalische
Form ruhig stehend dargestellt wird, wird aber bedeutend
vermehrt, wenn diese Form in Bewegung befindlich gedacht
erscheint und zwar wird die Besorgnis um so grösser sein,
je bedeutender die Bewegung zur Anschauung kommt. Dass