sollichein mich und die ineinigen hinach anderer Orthen
versorgen und mein ferner Wohlfahrt suchen könnten:
H oll bekam xwegen hohen Geldes, so bei Darleihung
des Goldes gewesene nur eine Schuldverschreibung über
die Hälfte, also ÖOOO Gulden: der sAbzuga d. h. der
Weggang aus der Stadt wurde ihm nicht bewilligt, dagegen
musste ihn der Rat, 0b er wollte oder nicht, seines Amtes
entheben. Wie ungern er dem bewährten Meister den
Abschied bewilligte, bewies am besten das Entlassungs-
dekret. xWÄr Pfleger, Burgennuistern und Rat des heyl.
Reiehsstzidt Augsburg bekennen und tliun kundt mennig-
lieh mit diesem Brief, wie dass Elias Hol], unser
und gemeiner hiesiger Stadt als ein Wierckmatistcr, in das
dreyssigste Jahr treulich, aufrecht, redlich, Heyssig und
willig gedient, zinsehenliche Geben ulhie ziufgefüert und
in seiner anbefohlenen Verrichtung sich also verhalten,
dass uns seinethalben kein Klag fürkomen. Demnach er
aber dem kayserlichen Mandat mit Besuchung und An-
hörung der katholischen Predigten kein schuldiges gehor-
sames Benüegen leisten wollen, so ist er vermög negst
angedeuten kays. Befellichs der obberürten Werckmaisters-
Stell doch in allweg seinem ehrlichen gueten her-
gebrachten Nahmen ohne Schaden entlassen und ihm
auf sein Begehren dieser Abscheidt unter gemeiner Stadt
Insigcl niitgetheilt worden. Geben den I4. Januari, als
man zählt nach Christi unsers lieben Herrn und Selig-
machers Geburt 163 1.44
Nun blieb ihm nichts übrig, als sein Handwerk ))Wi8
ein anderer Privatmeistera zu betreiben. Dass es nicht
viel zu thun gab, erhellt aus dem Umstande am unzwei-
deutigsten, dass er in seinen Aufzeichnungen gar nichts
dergleichen einführt. Bald jedoch sollte ein trügerischer